Attribute Cluster: Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Beschreibung
Im Oktober 2002 haben sich die Europäischen Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament nach über zweijährigen Beratungen auf eine Richtlinie über
Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie eine Richtlinie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geeinigt. Beide Richtlinien sind mit Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 13. Februar 2003 in Kraft getreten. Die nationale Umsetzung musste bis zum 13. August 2005 erfolgt sein.
Linkages / Conditions
In Deutschland sieht das ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 762 f.), am 24. März 2005 in Kraft getreten, vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben können. Von diesem Zeitpunkt an müssen die
Hersteller/Inverkehrbringer die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Mit dem Gesetz wird Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU sein, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten umsetzt.