Hat eine Artikelbasis oder eine Verpackungseinheit einen Vorgänger – dies ist z.B. bei einem Relaunch bzw. einem Artikelaustausch mit GTIN-Wechsel der Fall – so sollte hier die Vorgänger-GTIN angegeben werden. Dies impliziert, dass es sich um den Nachfolger-Artikel oder um die Nachfolger-Verpackungseinheit handelt und ermöglicht eine Verknüpfung von Vorgänger- und Nachfolger-GTIN in den Systemen des Handels.
Wird ein Artikel vom Markt genommen und in einer geänderten Verpackung herausgebracht, die eine neue GTIN tragen muss, sollte hier auf die GTIN des abgelösten Artikels referenziert werden.
Achtung: Bitte
nicht verwechseln
mit der
GTIN der nächstniedrigen Artikeleinheit [M016]
.
Ein 'relaunchter' Basisartikel verweist mit seiner Vorgänger-GTIN auf den ersetzten Basisartikel.
Eine 'relaunchte' Verpackungseinheit mit 6 Basisartikeln verweist mit seiner Vorgänger-GTIN auf die ersetzte Verpackungseinheit mit 6 Basisartikeln. – Nicht zulässig wäre beispielsweise ein Verweis auf den o.g. ersetzten Basisartikel oder auf eine andere Ebene in der Verpackungshierarchie mit z.B. 36 Stück Inhalt.
Ein 'relaunchtes' Basissortiment verweist mit seiner Vorgänger-GTIN auf das ersetzte Basissortiment.