Ergänzende Community Beschreibung
Ein Gemisch muss mit einem UFI versehen werden, wenn dieses gemäß den Kriterien der CLP-Verordnung aufgrund von gesundheitlichen oder physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft wird.
Ausnahmen sind für Gemische, die ausschließlich aufgrund ihrer umweltgefährlichen Eigenschaften eingestuft werden, für Gemische, die für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung hergestellt werden und für Gemische, die für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung hergestellt werden, sowie für Gemische, die nur als Gase unter Druck eingestuft sind und explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse vorgesehen.
Das Generieren eines UFI und das Drucken oder Anbringen auf dem Produktetikett ist eine Branchenverpflichtung. Um einen UFI zu erstellen, benötigen Sie die Umsatzsteuernummer Ihres Unternehmens (oder in bestimmten Fällen den Unternehmensschlüssel) und eine gemischspezifische Formulierungsnummer. Wenn Sie diese Informationen in den von der ECHA bereitgestellten UFI-Generator eingeben, werden Sie Ihren eindeutigen UFI in Form eines 16-stelligen, alphanumerischen Codes in vier Blöcken generieren.
Im Ergebnis wird daraus der UFI in Form eines 16-stelligen, alphanumerischen Codes in 4 Blöcken gebildet.
Beispiel:
H563-L90S-R783-J823
Link:
https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/ufi-generator
Mehr zum UFI finden Sie in der Verordnung (EU) 2017/542 der Kommission vom 22. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung.