Für Artikel des Naturkostfachhandels lässt sich mit Hilfe des Identifikationskürzels des BNN darstellen, dass ein Produkt den höchsten Nachhaltigkeitskriterien genügt.
Für Bereiche, die von der EU-Öko-Verordnung nicht erfasst werden oder diesen nicht 100-prozentig entsprechen, bieten die Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel (SRL) qualitätsorientierte sowie nachvollziehbare Richtlinien, um diese Lücken zu schließen.
Zu diesen Bereichen zählen u.a.:
Nahrungsergänzungsmittel und gesundheitsorientierte Spezialprodukte
Naturkosmetik
Ätherische Öle
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
Die SRLs (s.o.) unterstützen dabei, die Qualität des Fachhandels zu gewährleisten und bieten dem Kunden Transparenz und eine verbindliche Sicherheit, dass im zertifizierten Fachgeschäft eine 100-prozentig Bio-Qualität angeboten wird.
NK = Naturkosmetikprodukte, die nach einem der in den SRL genannten Standards zertifiziert sind. NG = Artikel, für die aktuell keine übergeordneten Qualitätskriterien durch die EU-Öko-VO oder SRL definiert sind. Diese dürfen von Geschäften, deren Sortiment den SRL entspricht, ohne Einschränkung gehandelt werden.
NK = Naturkosmetikprodukte, die nach einem der in den SRL genannten Standards zertifiziert sind.
NG = Artikel, für die aktuell keine übergeordneten Qualitätskriterien durch die EU-Öko-VO oder SRL definiert sind. Diese dürfen von Geschäften, deren Sortiment den SRL entspricht, ohne Einschränkung gehandelt werden.