Der Code gibt die Nummer innerhalb des Recyclingcodes (Pfeildreieck) an und spiegelt das entsprechende Material wider. Die Angabe muss in Verbindung mit dem Codewert „RECYCLABLE_GENERAL_CLAIM“ im Attribut „Akkreditierungslabel auf der Verpackung: Code [M309]“ verwendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Materialien besteht in Deutschland nicht. Die Kennzeichnung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach dem Verpackungsgesetz ist die Verwendung von anderen als den in der Anlage des VerpackG festgelegten Recyclingcodes und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien nicht zulässig.
Label auf der Verpackung
Angaben im Datensatz:
Akkreditierungslabel auf der Verpackung: Code [M309] = RECYCLABLE_GENERAL_CLAIM
Recyclingcode Verpackung [M598] = 2 (High-density Polyethylenes)