Hersteller, Händler und Importeure von Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren lassen. Die Registrierung muss höchstpersönlich durch den Hersteller bzw. Erstinverkehrbinger selbst erfolgen, d.h. er darf diese Aufgabe nicht an Dritte außerhalb seines Unternehmens delegieren.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Unternehmen eine Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr. DE), die auf Rechnungen und bei der Bewerbung von Batterien angegeben werden muss. Die registrierten Hersteller werden im Verzeichnis der registrierten Hersteller veröffentlicht. Diese Schritte sind notwendig, um Batterien in Deutschland rechtmäßig in den Verkehr zu bringen. Der Registrierungsbescheid ist die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Batterien der darin genannten Marke und Batterieart in Deutschland.
Händler müssen sicherstellen, dass die Batterien, die sie verkaufen, den neuen Anforderungen der EU-Batterieverordnung entsprechen. Dies umfasst die Überprüfung der Registrierung des Herstellers im Herstellerregister.
Falls die Anforderung an die Registrierungsnummer nicht erfüllt ist, dürfen die Batterien nicht in den Verkauf gelangen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde muss informiert werden.
10016708, 10025407
Die Datenbank der zugelassenen Batterien finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battghersteller.jsf#no-back