Entwurf

Batterie Kosten Erhebung / Währung [M616]

Eigenschaft Wert
M-Nummer M616
Vorgänger ID
BMS ID 624
GDSN Attributname compoundStringAVP
Zusätzliche BMS IDs
Zusätzliche GDSN Attributnamen
Datenelementgruppe Batterieinformationen
Datenelementuntergruppe
xPath /catalogue_item_notification:catalogueItemNotificationMessage/transaction/documentCommand/catalogue_item_notification:catalogueItemNotification/catalogueItem/tradeItem/tradeItemInformation/extension/*[namespace-uri()='urn:gs1:gdsn:battery_information:xsd:3' and local-name()='batteryInformationModule']/batteryDetail/avpList/compoundStringAVP
SET-Anweisung battery_information:batteryInformationModule/batteryDetail/avpList/compoundStringAVP battery_information:batteryInformationModule/batteryDetail/avpList/compoundStringAVP/@attributeName = surveyMunicipalWasteCost battery_information:batteryInformationModule/batteryDetail/avpList/compoundStringAVP/@attributeCode = surveyMunicipalWasteCostUOM battery_information:batteryInformationModule/batteryDetail/avpList/compoundStringAVP/@codeListNameCode = CURRENCY_CODE
Hierarchieebene Basisartikel
Format n..15 (15,5)
Ausprägung / Wertebereich 0,00001 - 9.999.999.999,99999 [Währung]
Codeliste CurrencyCode
Wiederholbarkeit Attribut Keine Angabe
Wiederholbarkeit Attributgruppe Wahr
Multi Sprache Maßeinheit Währung
Komponenten
Pfandinformation
Triggerelement
Verpackungsbezug
In diesem Attribut werden ausschließlich
Angaben erwartet, die sich auf der Produktverpackung finden
Verpackungsbezug Ausnahme

Status

StatusHierarchieebeneZielmarktProfil
Bedingt OptionalBasisartikelDEFMCG
Bedingt OptionalBasisartikelDEDIY

Definition

Angabe der Kosten des Herstellers für Batterien, die für Sammlung, Durchführung einer Erhebung, Bereitstellung von Informationen und Erhebung und Übermittlung von Daten anfallen.

Ergänzende Community Beschreibung

Gemäß der neuen EU-Batterieverordnung müssen Händler die vom Hersteller getragenen Kosten für Sammlung, Behandlung und Informationspflichten sichtbar für den Endnutzer ausweisen. Diese Kosten müssen an der Verkaufsstelle einer neuen Batterie getrennt aufgeführt werden.
Die Summe der Kosten umfasst gemäß Artikel 56 Absatz 4 Buchstaben a bis d:
a) Kosten für die getrennte Sammlung von Altbatterien und der anschließenden Beförderung und der anschließenden Behandlung der Altbatterien, wobei etwaige Einnahmen aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung oder dem Wert der aus recycelten Altbatterien wiedergewonnenen Sekundärrohstoffe zu berücksichtigen sind.
b) Kosten für die Durchführung einer Erhebung über die Zusammensetzung der gesammelten gemischten Siedlungsabfälle gemäß Artikel 69 Absatz 5.
c) Kosten für die Bereitstellung von Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien gemäß Artikel 74.
d) Kosten für die Erhebung und Übermittlung von Daten an die zuständigen Behörden gemäß Artikel 75.

Bedingungen und Verknüpfungen

Wird ein Betrag angegeben, so muss auch eine Währung übermittelt werden.

Weitere Attribute in diesem Zusammenhang


CIN XML Beispiel



Validierungsregeln

ID Fehlermeldung
ID Fehlermeldung
ID Fehlermeldung
ID Fehlermeldung
ID Bedingung Logik
ID Bedingung Logik


Sichtprüfungsrelevant