Die Transparenzanforderungen des AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689) schaffen einen Bedarf, Informationen über KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte im Datenaustausch maschinenlesbar bereitzustellen. Das Attribut dient der strukturierten und maschinenlesbaren Übermittlung dieser Information entlang der Datenlieferkette und unterstützt die Kennzeichnung entsprechender Bildinhalte. Die Befüllung des Attributs erfolgt auf Grundlage der Einschätzung des Datenbereitstellers. Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung, ob ein Bild nach den jeweils geltenden Vorschriften als KI-generiert oder KI-manipuliert einzustufen ist, liegt ausschließlich beim Datenbereitsteller. GS1 nimmt keine rechtliche Einstufung oder Prüfung vor.