Kommentar |
Falsche Interpretation einer gesetzlichen Grundlage in Bezug auf führende Maßeinheiten.
Die VR und dazugehörige Referenztabelle 67 orientieren sich an der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127, welche in Anhang I/II definierte Nährstoff-Wertspannen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung enthält, jedoch keinen expliziten Hinweis darauf, dass die abgebildeten Maßeinheiten für die Angabe übernommen werden müssen. Zudem wird für die Nährstoffdeklaration auf die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Artikel 31 bis 35 verwiesen. Die in Artikel 32 Absatz 1 (i. V. mit Anhang XV/XIII) genannten Maßeinheiten gelten somit auch für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung. Dies bestätigend finden sich Artikel mit "abweichenden" Maßeinheiten (zur VO 2016/127) analog zur Produktverpackung.
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