Kommentar |
Die VR erwartet auch bei Produkten, die nicht gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung Anhang V kennzeichnungspflichtig sind, in der "Rechtlichen Produktkategorie [M250]" den Code "TEXTILE_LABELLING_REGULATION" (Bsp. Einwegerzeugnisse (Windeln etc.)). Die Zuordnung der gesetzlichen Grundlage kann hier nicht auf der Basis der Label ("GOTS" oder "OEKO TEX-Label") erfolgen. Eine Anpassung der VR losgelöst von Labeln und auf der Grundlage von GPC Bricks für Textilien wäre redundant, da die für die DQ-Version 2.21 geplante VR001229 bereits über GPC Bricks sicherstellt, ob der Code "TEXTILE_LABELLING_REGULATION" angegeben ist.
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