Ein Basissortiment setzt sich aus mindestens zwei verschiedenen Sortimentskomponenten (Artikel, Sorten, Varianten von Artikeln oder Verpackungseinheiten) zusammen.
Eine Änderung der Zusammensetzung eines Basissortiments ist nicht zulässig:(vgl. GTIN Management Standard auf http://www.gs1.org/1/gtinrules/de/en/ )
Bei Löschung einzelner Sortimentskomponenten oder bei Hinzunahme neuer Sortimentskomponenten, handelt es sich nach dem GTIN Management Standard nicht um eine Stammdatenänderung des Basissortiments, sondern um ein neues Basissortiment, das mit einer neuen GTIN im GDSN neu angelegt werden muss, während die vorhergehende Version als Löschung anzukündigen ist.
Hat sich bei einem Basissortiment die Anzahl der enthaltenen Komponenten geändert, handelt es sich nach dem GTIN Management Standard nicht um eine Stammdatenänderung, sondern um ein neues Basissortiment, das mit einer neuen GTIN auszuzeichnen ist.
Allerdings ist es möglich, fehlerhafte Daten (z.B. Tippfehler) per Korrektur zu berichtigen. Dies darf nicht zum Zwecke einer Änderung der Zusammensetzung missbraucht werden, um nicht gegen den GTIN Management Standard zu verstoßen.
Wichtig in diesem Kontext ist, dass erst ein Unpublish gemacht und die Freigabe zurückgezogen, dann die Korrektur gemacht und wieder freigegeben, und schließlich erneut publiziert werden muss.