Gemäß der
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EU Verordnung für Futtermittelhygiene
"
(Nr. 183/2005), sind seit dem 1. Januar 2006 die Registrierungsvorschriften auf alle Betriebe des Futtermittelsektors erweitert worden, inklusive Primärproduktion (landwirtschaftliche Betriebe), Hersteller von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen (z.B. Mühlen) sowie auf Handel, Transport und Lagerung. Für Hersteller und/oder Händler gewisser Futtermittelzusätze,
Vormischungen
oder Mischfutter mit gewissen Zusätzen besteht immer noch die Notwendigkeit einer Zulassung.
Die Verordnung (EU) Nr. 767/2009 über die Marktplatzierung und die Verwendung des Futters bedeutet, dass die Zulassungsnummer des Futtermittelunternehmers – falls vorhanden – eine zwingende Kennzeichnungspflicht für Futter ist und
deswegen
auch im Fernabsatz angegeben werden muss.
Pflegen Sie die Zulassungsnummer(n) des Betriebs (auch FIN, Factory Identification Number, Deutsch: Identifikationsnummer der Fabrik) ein, der (gemäß Verordnung (EU) Nr. 767/2009) für die Etikettierung verantwortlich ist. Die zugehörige Regelung muss im Code für die Zulassungsnummer spezifiziert werden.
Hinweis
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Es handelt sich um ein Textfeld, das wiederholbar ist, weil verschiedene Fabriken den Futterartikel produzieren können. Geben Sie alle entsprechenden Nummern an. Die Nummer des Einzelartikels befindet sich auf dem Deckel oder der
Rückseite der Verpackung bzw. des Artikels.