Entwurf

Changelog

Regulierte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe enthalten [M542]

Eigenschaft Wert
M-Nummer M542
BMS ID 3074
GDSN Attributname isTradeItemRegulationCompliant
Zusätzliche BMS IDs 3071
Zusätzliche GDSN Attributnamen regulatoryAct
Datenelementgruppe Explosivgrundstoff-Angaben
Datenelementuntergruppe -
xml path & SET-Anweisungen regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/isTradeItemRegulationCompliant Für DE und AT: SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulatoryAct = EC_2019_1148 SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulatoryAgency = EU Für CH: SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulationTypeCode = EXPLOSIVES_PRECURSORS_REGISTRATION
Hierarchieebene Lowest level
Format Non-Binary Logic Defined values
Ausprägung / Wertebereich TRUE, NOT_APPLICABLE
Codeliste NonBinaryLogicEnumeration
Wiederholbarkeit NO
Wiederholbarkeit in Gruppe -
Multi Sprache Maßeinheit Währung
Komponenten
Pfandinformation
Triggerelement true
Verpackungsbezug
In diesem Attribut werden ausschließlich
Angaben erwartet, die sich auf der Produktverpackung finden
false
Verpackungsbezug_Ausnahme

Status

StatusZielmarktProfil
CMDEFMCG
-DEHC
CMDEDIY

Definition

Angabe, ob ein Artikel der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Zielmärkte Deutschland und Österreich) bzw. der Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe, (VVSG) SR 941.421 (Zielmarkt Schweiz) unterliegt. Unterliegt der Artikel nicht der Verordnung, ist der Wert ist NOT_APPLICABLE anzugeben.

Ergänzende Community Beschreibung

Diese Angabe steuert die Explosivgrundstoff-Angaben, d.h. wenn hier = "ja" (= TRUE) gesetzt wird, sind die Attribute zu regulierten Ausgangsstoffen zu übermitteln. Unterliegt ein Artikel nicht der Verordnung, ist der Wert NOT_APPLICABLE anzugeben.
Für eine stärkere Kontrolle von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe legt die Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Nach der Verordnung werden bestimmte enthaltene Stoffe in beschränkte und meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe unterteilt, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einzuschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Bedingungen und Verknüpfungen


Weitere Attribute in diesem Zusammenang



Sichtprüfungsrelevant

Nein

Validierungsregeln

ID Bedingung Logik
ID Bedingung Logik
ID Fehlermeldung
ID Fehlermeldung
321797Bitte machen Sie eine Angabe zu {propertyReference,scope}. Diese Angabe ist verpflichtend, da {siblingPropertyReference} gleich '(TRUE)' angegeben ist.
640076{propertyReference,scope} Die Angabe fehlt oder ist unvollständig. Diese Angabe ist Pflicht, wenn {siblingPath} gleich "TRUE" ist.
ID Fehlermeldung
COM_GPC_VR_000048-
ID Fehlermeldung