Konzentration des beschränkten Ausgangsstoffs [M544]
Eigenschaft | Wert |
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M-Nummer | M544 |
BMS ID | 3075 |
GDSN Attributname | regulatoryActComplianceLevelCode |
Zusätzliche BMS IDs | 3071 |
Zusätzliche GDSN Attributnamen | regulatoryAct |
Datenelementgruppe | Explosivgrundstoff-Angaben |
Datenelementuntergruppe | - |
xml path & SET-Anweisungen | regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulatoryActComplianceLevelCode Für DE und AT: SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulatoryAct = EC_2019_1148 SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulatoryAgency = EU Für CH: SET regulated_trade_item:regulatedTradeItemModule/regulatoryInformation/regulationTypeCode = EXPLOSIVES_PRECURSORS_REGISTRATION |
Hierarchieebene | Lowest level |
Format | Code list |
Ausprägung / Wertebereich | BELOW_REGULATED_LEVELS ABOVE_REGULATED_LEVELS |
Codeliste | RegulatoryActComplianceLevelCode |
Wiederholbarkeit | NO |
Wiederholbarkeit in Gruppe | YES |
Multi Sprache Maßeinheit Währung | |
Komponenten | |
Pfandinformation | |
Triggerelement | false |
Verpackungsbezug In diesem Attribut werden ausschließlich Angaben erwartet, die sich auf der Produktverpackung finden |
false |
Verpackungsbezug_Ausnahme |
Status
Status | Zielmarkt | Profil |
CM | DE | FMCG |
- | DE | HC |
CM | DE | DIY |
Definition
Ein Code, der angibt, ob die Konzentration des bezeichneten beschränkten Ausgangsstoffs über dem für diesen Stoff in Spalte 2 von Anhang I der VO (EU) 2019/1148 (Zielmarkt Deutschland und Österreich) bzw. Spalte 2 des Anhangs 1 der Vorläuferstoffverordnung, VVSG SR 941.421 (Zielmarkt Schweiz) angegebenen Grenzwert liegt (ABOVE_REGULATED_LEVELS), oder, ob sie dem Grenzwert gleicht bzw. ihn unterschreitet (BELOW_REGULATED_LEVELS).Ergänzende Community Beschreibung
Für einen Teil der regulierten Ausgangsstoffe, den beschränkten Ausgangsstoffen, gelten bei Erreichen angegebener Prozentwerte zusätzliche Beschränkungen bei der Abgabe, Verbringung, Besitz und Verwendung von Produkten.Sind beschränkte Ausgangsstoffe oder Gemische, im Produkt enthalten, dürfen diese nur an gewerbliche Verwender abgegeben werden, zu Zwecken, die ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Hierzu ist ein nachweislicher Bedarf an dem entsprechenden beschränkten Ausgangsstoff für Explosivstoffe zu erbringen. Privatpersonen dürfen derartige Produkte, nicht verbringen, besitzen und verwenden. Mit dem Code ABOVE_REGULATED_LEVELS wird angezeigt, dass das Produkt einen lt. Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 aufgeführten beschränkten Ausgangsstoff bzw. Gemisch enthält. Die Konzentration dieses Stoffes liegt höher als der für diesen Stoff in Spalte 2 von Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 angegebene Grenzwert.Mit Angabe des Codes BELOW_REGULATED_LEVELS wird angezeigt, dass das Produkt einen beschränkten Ausgangsstoff bzw. Gemisch enthält, der in Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 aufgeführt ist, und dass die Konzentration eines solchen Stoffes bzw. Gemisches dem in Spalte 2 des Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 angegebenen Grenzwert entspricht oder ihn unterschreitet. In dem Fall handelt es sich weiterhin nur um einen “meldepflichtigen“ Ausgangsstoff. Der Code darf nur verwendet werden, wenn alle im Produkt enthaltenen Ausgangstoffe diese Bedingung erfüllen.Bedingungen und Verknüpfungen
Explosivgrundstoff-AngabenWeitere Attribute in diesem Zusammenang
Explosivgrundstoff-AngabenSichtprüfungsrelevant
NeinValidierungsregeln
ID | Bedingung | Logik |
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ID | Bedingung | Logik |
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ID | Fehlermeldung |
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ID | Fehlermeldung |
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ID | Fehlermeldung |
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