Entwurf

Datenelementgruppe: Eier

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe Vorgänger ID M-Nummern
EierM119, M120, M121

Beschreibung

Laut VERORDNUNG (EG) Nr. 589/2008 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier dürfen Eier innerhalb der EU nur vermarktet werden, wenn sie bestimmten Normen entsprechen. Die Vermarktungsnormen gelten für Hühnereier in der Schale, die zum Direktverzehr oder zur Verarbeitung durch die Ernährungsindustrie geeignet sind.

Verknüpfungen / Bedingungen

Die
    Güteklasse für Eier [M119]
muss übermittelt werden, wenn bei
    GPC – GS1 Global Product Classification: GPC Brick [M317]
bestimmte Warengruppen (Eier) angegeben wurden.
Die Auflistung dieser bestimmten GPC Bricks finden Sie in der separaten Datei mit dem Titel “GS1_Germany_Profiles_Overview_Validierungsregeln_PGC_GPC_*“.
Andernfalls kann hier keine Angabe gemacht werden.
Die Angabe
    Eier: Nummer der Packstelle [M121]
ist dagegen optional.
Es gilt: Wird die Güteklasse "A" angegeben, so muss zusätzlich die
    Gewichtsklasse für Eier [M120]
angegeben werden. Andernfalls ist eine Angabe dort nicht möglich.

Weitere Attribute in diesem Zusammenhang