Datenelementgruppe: Elektro- und Elektronik-Altgeräte
| Datenelementgruppe | Datenelementuntergruppe | Vorgänger ID | M-Nummern |
|---|---|---|---|
| Elektro- und Elektronik-Altgeräte | M122, M123, M124 |
Beschreibung
Die
WEEE-Richtlinie (2012/19/EU)
über Elektro- und Elektronik Altgeräte ist der zentrale Rechtsrahmen der europäischen Kreislaufwirtschaft für den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten.WEEE
– W
aste of E
lectrical and E
lectronic E
quipmentZiel: schädliche Umweltauswirkungen zu vermeiden, Menge an Elektronikschrott zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern.
Äquivalent EU-Verpackungsverordnung
Die Richtlinie nimmt Bezug auf die ordnungsgemäße Behandlung, Sammlung und Entsorgung des Elektroschrotts - nach festgelegten Standards, Entfernung und Behandlung gefährlicher Bestandteile (Anlage VII), Abdeckung und Lagermöglichkeiten, Überwachung der Behandlungsanlage. Weiterhin zielt sie auf umweltbewusstes Design ab und untersagt die Verwendung von Konstruktions-Merkmalen, die eine Wiederverwendung verhindern würden. Zudem verpflichtet die WEEE-RL zum Einrichten eines nationalen Herstellerregisters.
Jedes EU-Land hat kostenlose Recycling-Systeme für Elektroaltgeräte und Batterien einzurichten, die es den Verbrauchern ermöglicht, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben.
Die RoHS-Richtlinie wurde ebenfalls mehrfach novelliert (aktuell: Richtlinie 2011/65/EU mit fortlaufenden Anpassungen).
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances Directive) regelt die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Richtlinie ist ein wichtiger Baustein der europäischen Kreislaufwirtschaft.
Sie legt fest welche Schwermetalle und gefährlichen Chemikalien (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, bestimmte Flammschutzmittel PBB und PBDE) in Produkten nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten sein dürfen. Es gibt regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen, um auf technologische und wissenschaftliche Entwicklungen einzugehen.
Deutsche Umsetzung: ElektroG und ElektroStoffV
Die Umsetzung der WEEE- und RoHS-Richtlinien in Deutschland erfolgt durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
ElektroG
regelt das Inverkehrbringen, die Registrierungspflichten (z. B. bei der Stiftung EAR), die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hersteller, Importeure und Online-Händler müssen Geräte registrieren, eine insolvenzsichere Garantie stellen, Recyclinggebühren zahlen und Rücknahmepflichten erfüllen.WEEE-Registrierung
ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die sowohl für privat (b2c) als auch für gewerblich (b2b) nutzbare Elektrogeräte erforderlich ist.Die Registrierungspflicht ist geräteart- und markenbezogen. Für jede neue Geräteart und Marke ist eine separate Registrierung notwendig.
Geräte werden aktuell in sechs Produktkategorien registriert. Gerätearten und die zugehörigen Produktkategorien sind im Elektro G mit Zuordnung (Anlage I) aufgeführt. Ist eine Geräteart nicht aufgeführt, wird die entsprechende Kategorie als Zuordnung verwendet.
Seit 15. August 2018 gilt der erweiterte offene Anwendungsbereich: Alle Elektrogeräte, auch „passive Elektro- und Elektronikgeräte sind grundsätzlich registrierungspflichtig.
aktive Geräte
, sind Geräte, die Strom benötigen, um ihre Funktion zu erfüllenpassive Geräte
enthalten elektrischen oder elektronische Bauteile, haben keine eigene aktive Funktion.Onlinehändler
müssen beim Verkauf von Elektrogeräten bestimmte Pflichten erfüllen, die im Elektro G geregelt sind. Die aktive Bereitstellung von Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte orientiert sich an den Produktkategorien1:1 Rücknahme – aktive Abfrage im Online-Shop bei Neukauf eines Gerätes
Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts müssen Onlinehändler ihren Kunden eine kostenlose Abholung und Entsorgung eines Altgeräts (funktionell ähnlich)
Kategorien 1, 2 und 4.
0:1 Rücknahme – keine aktive Abfrage im Online-Shop
Für Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm müssen Onlinehändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung anbieten, auch ohne den gleichzeitigen Kauf eines Neugeräts
Kategorien 3, 5, 6
ElektroStoffV
setzt die RoHS-Vorgaben um und beschränkt die Verwendung der genannten gefährlichen Stoffe in neuen Geräten. Ausnahmen und Grenzwerte sind detailliert geregelt.Verbraucher können seit 2006 Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Hersteller und Inverkehrbringer sind für die Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Deutschland zählt zu den ersten EU-Ländern, die die EU-Vorgaben umfassend umgesetzt haben.
Verknüpfungen / Bedingungen
Die Angaben zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind für Elektro- oder Elektronikgeräte relevant, die nach den vorgenannten gesetzlichen Vorgaben zurückgenommen werden müssen. Sie sind optional; wenn jedoch Angaben gemacht werden, so müssen mindestens die
Entsorgungssystem Geräteart [M124] und die
angegeben werden. Der Gesetzgeber sieht als Bezugsgröße für die Mengenermittlung eine Gewichtsangabe in Kilogramm oder Tonnen vor, deshalb sind nur diese Maßeinheiten zugelassen.
Wenn eine Mengenmeldung für die spezifizierte Geräteart zusätzlich in Stück (= H87) erfolgen kann, kann die
einmal wiederholt werden. In diesem Fall muss die Maßeinheit "Stück" angegeben werden. Ansonsten ist diese Angabe nicht zulässig.
Nähere Informationen zur Meldung in Verkehr gebrachter Mengen finden Sie u. a. unter www.stiftung-ear.de.
Hinweis: Die Marke ist in aller Regel das Identifikationsmerkmal des Herstellers in der Kennzeichnung der Geräte nach § 7 ElektroG und damit das entscheidende Merkmal, mit dem ein Gerät eindeutig einem Hersteller zuzuordnen ist. Der Markenname kann unter
angegeben werden.
Es muss zusätzlich die
Entsorgungssystem Registrierungsnummer [M122]
angegeben werden, für alle übrigen Zielmärkte ist diese zusätzliche Information optional.