Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von elektrischen Geräten wie z. B. Lampen & Leuchten, Elektrogeräte etc. versetzt Kunden in die Lage, sachkundige Entscheidungen zu derartigen Produkten auf der Grundlage des Energieverbrauchs zu treffen. Darüber hinaus leisten Informationen über effiziente und nachhaltige energieverbrauchsrelevante Produkte einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Senkung von Energiekosten und fördern zugleich Innovationen und Investitionen in die Herstellung energieeffizienterer Produkte.
Die Verordnung 2010/30/EU regelt den Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung und verpflichtet Hersteller von energieverbrauchsrelevanten Produkten u.a. Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Spektrum zu machen. Die Website der “Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)“ gibt detailliert Auskunft darüber, für welche Produktgruppen Energieangaben notwendig sind. Ausgeschlossen von der Kennzeichnung sind z.B. elektrische Rasierer oder Zahnbürsten.
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