Die Angabe
muss gemacht werden, wenn
gefüllt ist. Andersherum muss die Angabe
gemacht werden, wenn
gefüllt ist.
Das deutsche Zielmarktprofil verlangt für bestimmte GPCs die Eingabe Markeninhaber: Name [M372] . Zusätzlich verlangt eine globale GDSN Regel die Angabe Markeninhaber: GLN [M373] , wenn ein Markeninhaber: Name [M372] angegeben wurde. Ein globaler Work Request wurde zum Aussetzen dieser Regel für den deutschen Zielmarkt eingereicht. Zur Überbrückung dieser globalen Regel soll übergangsweise eine GS1 Germany Dummy GLN verwendet werden, wenn der Rechteinhaber einer Marke selber keine GLN besitzt. In diesem Fall kann der datenverantwortliche Lizenznehmer der Marke die GS1 Germany Dummy GLN: 4260719050000 verwenden.
Zusätzlich gilt für das deutsche FMCG-Profil die folgende Abhängigkeit:
muss angegeben werden, wenn bei
nicht UNBRANDED (= Nicht-Markenartikel) und wenn bei
bestimmte Warengruppen angegeben wurden.
Die Auflistung der betreffenden Warengruppen, d.h. der GPC Brick Codes, entnehmen Sie bitte der separaten Datei mit dem Titel “GS1_Germany_Profiles_Overview_Validierungsregeln_PGC_GPC_*“.
Zusätzlich können wiederholbare Angaben von
gemacht werden.