Entwurf

Datenelementgruppe: Recyclingfähigkeit

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe Vorgänger ID M-Nummern
VerpackungsinformationRecyclingfähigkeitM574, M575, M576, M577

Beschreibung

Ein wesentliches Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Anreize für Hersteller zu schaffen, bereits beim Design von Produkten Materialien zu verwenden, welche zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können (§21 VerpackG).
Den Rahmen zur Bemessung der Recyclingfähigkeit im Sinne des VerpackG bildet der “Deutsche Mindeststandard“.
Die Bemessung der Recyclingfähigkeit auf Basis des “Deutschen Mindeststandards“ erfolgt für die kompletten Komponenten einer Verpackung, Beispiel: Flasche in Faltbox. Die Recyclingfähigkeit wird jeweils für die Flasche und die Faltbox getrennt bemessen. Einzelne Verpackungsbestandteile, wie Folien, Deckel, Etiketten und Verschlüsse werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in die Betrachtung der Verpackung ein.

Verknüpfungen / Bedingungen

Wird bei
    Recyclingprozess [M574]
der Code RECYCLABLE
angegeben, müssen auch
    Recylingfähigkeit: Bemessungsstandard [M575]
und
übermittelt werden.
Zusätzlich kann dann auch das
und der Nachweis über die Recyclingfähigkeit mit
    Datei: URI (Uniform Resource Identifier) [M378]
und
    Datei: Code [M379] mit dem Code RECYCLABILITY_ASSESSMENT_CERTIFICATE
übermittelt werden.

Weitere Attribute in diesem Zusammenhang