Datenelementgruppe: Recyclingfähigkeit
Beschreibung
Ein wesentliches Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Anreize für Hersteller zu schaffen, bereits beim Design von Produkten Materialien zu verwenden, welche zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können (§21 VerpackG). Den Rahmen zur Bemessung der Recyclingfähigkeit im Sinne des VerpackG bildet der “Deutsche Mindeststandard“. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit auf Basis des “Deutschen Mindeststandards“ erfolgt für die kompletten Komponenten einer Verpackung, Beispiel: Flasche in Faltbox. Die Recyclingfähigkeit wird jeweils für die Flasche und die Faltbox getrennt bemessen. Einzelne Verpackungsbestandteile, wie Folien, Deckel, Etiketten und Verschlüsse werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in die Betrachtung der Verpackung ein.
Verknüpfungen / Bedingungen
Wird bei
der Code RECYCLABLE
angegeben, müssen auch
und
übermittelt werden.
Zusätzlich kann dann auch das
und
mit dem Code RECYCLABILITY_ASSESSMENT_CERTIFICATE
übermittelt werden.
Weitere Attribute in diesem Zusammenhang