Datenelementgruppe: Tierhaltungskennzeichnung (Schweinefleisch)
| Datenelementgruppe | Datenelementuntergruppe | Vorgänger ID | M-Nummern |
|---|---|---|---|
| Tierhaltungskennzeichnung (Schweinefleisch) | M635, M636 |
Beschreibung
Das
gesetzliche Tierhaltungskennzeichen
ist eine verpflichtende Kennzeichnung in Deutschland, die Verbraucher:innen transparent Auskunft darüber gibt, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch stammt. Ziel ist es, eine bewusste Kaufentscheidung
zu ermöglichen und mehr Tierschutz durch Markttransparenz zu fördern.Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
(TierHaltKennzG)
trat am 24. August 2023 in Kraft. Es verpflichtet Lebensmittelunternehmen ab dem 1. März 2026 zur Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere auf den Produkten.
Zunächst gilt die Kennzeichnungspflicht nur für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion – sowohl verpackt als auch unverpackt im Einzelhandel, Fachgeschäften und Online-Handel.Die
Kennzeichnung umfasst
die folgenden fünf Stufen:Stall
Stall + Platz
Frischluftstall
Auslauf/Weide
Bio
Diese Stufen sollen auf einen Blick anzeigen, wie viel Bewegungsfreiheit und Zugang zum Außenklima die Tiere hatten. Für Fleisch aus dem Ausland ist eine freiwillige Kennzeichnung nach denselben Kriterien möglich.
Zur Abbildung des Tierhaltungskennzeichen stehen die folgenden Attribute zur Verfügung:
Kennzeichnung Haltungsform „Frischluftstall“
Ein Lebensmittel besteht aus (oder eine Verpackung enthält) mindestens einem Anteil von 80 % gekennzeichnetem Fleisch aus der Haltungsform „Frischluftstall“.
Angabe:
PORK |
Wiederholung 1
FRESH_AIR_BARN | |
keine Angabe |
Kennzeichnung von gekennzeichneten und nicht gekennzeichneten Fleischprodukten
Ein Lebensmittel besteht zu 70 % aus Schweinefleisch der Haltungsform „Auslauf/Weide“ und zu 30 % aus nicht gekennzeichnetem Fleisch.
Angabe:
PORK |
Wiederholung 1
FREE_RANGE | |
70 |
Wiederholung 2
NON_LABELLED_PORTION | |
30 |
Kennzeichnung bei gemischten Lebensmitteln oder eine Verpackung enthält mehrere (zumindest teilweise) kennzeichnungspflichtige Lebensmittel
Angabe:
PORK |
Wiederholung 1
FREE_RANGE | |
70 |
Wiederholung 2
INDOOR_MORE_PLACE | |
30 |
Verknüpfungen / Bedingungen
Die Angaben
können nur
für frisches Schweinefleisch angegeben werden, d.h. wenn beiGPC – GS1 Global Product Classification:
bestimmte Warengruppen für den betreffenden Zielmarkt angegeben wurden.
Wird eine Angabe zur
gemacht, sind im Attribut
nur die Codewerte zur Abbildung der fünf Stufen der Haltungsform
Stall+Platz (INDOOR_MORE_PLACE),
Stall (BARN),
Bio (ORGANIC),
Frischluftstall (FRESH_AIR_BARN) und
Auslauf/Weide (FREE_RANGE)
sowie der Codewert NON_LABELLED_PORTION zur Angabe des Anteils aus nicht gekennzeichnetem Fleisch zulässig. Mindestens eine Zucht- und Anbaumethode muss aber gemacht werden.
Wenn die Angabe
gemacht wird, so muss auch ein
angegeben werden.