Entwurf

Datenelementgruppe: Tierhaltungskennzeichnung (Schweinefleisch)

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe Vorgänger ID M-Nummern
Tierhaltungskennzeichnung (Schweinefleisch)M635, M636

Beschreibung

Das
gesetzliche Tierhaltungskennzeichen
ist eine verpflichtende Kennzeichnung in Deutschland, die Verbraucher:innen transparent Auskunft darüber gibt, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch stammt. Ziel ist es, eine
bewusste Kaufentscheidung
zu ermöglichen und mehr Tierschutz durch Markttransparenz zu fördern.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
(TierHaltKennzG)
trat am 24. August 2023 in Kraft. Es verpflichtet Lebensmittelunternehmen ab dem
1. März 2026 zur Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere auf den Produkten.
Zunächst gilt die Kennzeichnungspflicht nur für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion – sowohl verpackt als auch unverpackt im Einzelhandel, Fachgeschäften und Online-Handel.
Die
Kennzeichnung umfasst
die folgenden fünf Stufen:
    Stall
    Stall + Platz
    Frischluftstall
    Auslauf/Weide
    Bio
Diese Stufen sollen auf einen Blick anzeigen, wie viel Bewegungsfreiheit und Zugang zum Außenklima die Tiere hatten. Für Fleisch aus dem Ausland ist eine freiwillige Kennzeichnung nach denselben Kriterien möglich.
Zur Abbildung des Tierhaltungskennzeichen stehen die folgenden Attribute zur Verfügung:
Kennzeichnung Haltungsform „Frischluftstall“
Ein Lebensmittel besteht aus (oder eine Verpackung enthält) mindestens einem Anteil von 80 % gekennzeichnetem Fleisch aus der Haltungsform „Frischluftstall“.
Angabe:
PORK
Wiederholung 1
FRESH_AIR_BARN
keine Angabe
Kennzeichnung von gekennzeichneten und nicht gekennzeichneten Fleischprodukten
Ein Lebensmittel besteht zu 70 % aus Schweinefleisch der Haltungsform „Auslauf/Weide“ und zu 30 % aus nicht gekennzeichnetem Fleisch.
Angabe:
PORK
Wiederholung 1
FREE_RANGE
70
Wiederholung 2
NON_LABELLED_PORTION
30
Kennzeichnung bei gemischten Lebensmitteln oder eine Verpackung enthält mehrere (zumindest teilweise) kennzeichnungspflichtige Lebensmittel
Angabe:
PORK
Wiederholung 1
FREE_RANGE
70
Wiederholung 2
INDOOR_MORE_PLACE
30

Verknüpfungen / Bedingungen

Die Angaben
können nur
für frisches Schweinefleisch angegeben werden, d.h. wenn bei
bestimmte Warengruppen für den betreffenden Zielmarkt angegeben wurden.
Wird eine Angabe zur
gemacht, sind im Attribut
nur die Codewerte zur Abbildung der fünf Stufen der Haltungsform
    Stall+Platz (INDOOR_MORE_PLACE),
    Stall (BARN),
    Bio (ORGANIC),
    Frischluftstall (FRESH_AIR_BARN) und
    Auslauf/Weide (FREE_RANGE)
sowie der Codewert NON_LABELLED_PORTION zur Angabe des Anteils aus nicht gekennzeichnetem Fleisch zulässig. Mindestens eine Zucht- und Anbaumethode muss aber gemacht werden.
Wenn die Angabe
gemacht wird, so muss auch ein
angegeben werden.

Weitere Attribute in diesem Zusammenhang