Datenelementgruppe: Garantieangaben

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe Vorgänger ID M-Nummern
GarantieangabenM2067, M2070

Beschreibung

Die Garantieangaben setzten sich zusammen aus der Garantieart und der Garantiedauer.
Die Garantieangaben können sowohl zur Beschreibung der Art der Garantieleistung als auch zur Abbildung von freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantien im Sinne der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 genutzt werden.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) stärkt die Verbraucherinformation und sieht unter anderem eine verbesserte und einheitliche Darstellung von Garantieangaben vor. Im Zusammenhang mit der freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie wird dabei ein europaweit einheitliches EU-Garantie-Label (EU-GARAN-Label) vorgesehen, das Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Bestehen einer solchen Garantie hinweisen soll.
Die Information über das Bestehen und die Bedingungen einer Garantie ist im Online-Handel bereits heute aufgrund von § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB erforderlich. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.
Hierfür stehen folgende Attribute zur Verfügung:

Verknüpfungen / Bedingungen

Wenn eine Angabe zur
gemacht wird, ist die
zu übermitteln.
Umgekehrt gilt diese Regel ebenfalls.
Wenn die Angabe
gemacht wird, so muss auch
gepflegt werden.
1 Für das EU-GARAN-Label ist der Code „GARAN“ zu verwenden. Die Aufnahme des Codes in den globalen Standard erfolgt mit einem der nächsten BMS-Releases. Für den deutschen Zielmarkt steht der Code bereits über die angegebene Codeliste zur Verfügung.

Weitere Attribute in diesem Zusammenhang