Entwurf

Attribute Cluster: Recyclingfähigkeit

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe M-Nummern
VerpackungsinformationRecyclingfähigkeitM574, M575, M576, M577

Beschreibung

Ein wesentliches Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Anreize für Hersteller zu schaffen, bereits beim Design von Produkten Materialien zu verwenden, welche zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können (§21 VerpackG).

Linkages / Conditions

Die Bemessung der Recyclingfähigkeit auf Basis des “Deutschen Mindeststandards“ erfolgt für die kompletten Komponenten einer Verpackung, Beispiel: Flasche in Faltbox. Die Recyclingfähigkeit wird jeweils für die Flasche und die Faltbox getrennt bemessen. Einzelne Verpackungsbestandteile, wie Folien, Deckel, Etiketten und Verschlüsse werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in die Betrachtung der Verpackung ein.