Die generelle Nutzung des Attributes und die damit verbundene Abstimmung von Prozessvereinbarungen (z. B die erlaubten Bestellzeiträume / -termine, Mengen, Hierarchieebenen, etc.) sind bilateral mit dem jeweiligen Handelspartner abzustimmen. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf des Warenflusses sichergestellt.
Das Attribut wird zur Abbildung von rollierenden Sortierungen (z.B. wöchentlicher Wechsel einer von vier Sorten in einem Karton mit eigener GTIN) oder Saisonartikeln (z.B. eine Sorte wechselt vom Frühjahr zum Sommer) genutzt.
Die Regeln gelten nur für Produkte mit gleichen logistischen Daten (Grammatur, Verpackung, Abmessungen, Kartoninhalt, Anzahl Kartons pro Palette, Palettenhöhe, Restlaufzeit, etc.).
Im Bereich der
Molkereiprodukte
ist ein temporärer Ersatzartikel
nur
auf Karton-Ebene möglich. Die Angabe von temporären Ersatzartikeln auf Basisebene ist nicht zulässig.
Dazu erhält jedes rollierende Sortiment (= Karton) eine eigene Karton GTIN. Der Kunde bestellt die für den vereinbarten Bestellzeitraum aktiv gültige Karton-GTIN und akzeptiert, z. B bei einer wöchentlichen Rollierung in Woche 2 auch einen Produktionsüberhang aus Woche 1 oder bei Saisonartikeln während eines Umstellungszeitraumes abweichende Sorten von dem bestellten Saisonsortiment.