Gibt die höchstzulässige Menge an, die in einem Behälter bzw. einer Verpackung noch sicher transportiert werden kann. Dies bezogen auf die angegebene Transportart (z.B. per Luftfracht) gemäß der Vorschriften der jeweils angegebenen Behörde.
Die Angabe der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit erfolgt in Kilogramm oder Liter. Gemäß ADR Kapitel 1.1.3.6.3 sind je Beförderungskategorie die maximal erlaubten Transportmengen festgelegt, wenn die Regelung zur begrenzten Menge nicht mit angewendet werden kann.
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit in der jeweiligen Beförderungskategorie gem. ADR Kapitel 1.1.3.6.3 | Beförderungskategorie |
|---|
0 Kilogramm oder Liter | 0 |
20 Kilogramm oder Liter | 1 |
333 Kilogramm oder Liter | 2 |
1000 Kilogramm oder Liter | 3 |
Unbegrenzt (d.h. = 999999 Kilogramm oder Liter) | 4 |
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit:
Wert: 333 Maßeinheit: Liter [oder Kilogramm]
Um die Beförderungskategorie 4 darzustellen, muss der Wert 999999 und die Maßeinheit Kilogramm oder Liter angegeben werden.
Lexus Class (von DuPont):
ADR/GGVSE Klasse 9, III = Beförderungskategorie 3
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit: 1000
Ultracid 40 (von Syngenta):
ADR/ GGVSE Klasse 6.1, III = Beförderungskategorie 2 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit: 333
ADR/ GGVSE Klasse 6.1, III = Beförderungskategorie 2
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit: 333