Datenelementgruppe: Gefahrgutangaben
| Datenelementgruppe | Datenelementuntergruppe | Vorgänger ID | M-Nummern |
|---|---|---|---|
| Gefahrgutangaben | M196, M1038, M184, M185, M186, M187, M188, M189, M190, M191, M192, M193, M194, M195, M197 |
Beschreibung
Über die Gefahrgutangaben wird angegeben, ob der Artikel und/oder mindestens eine seiner Verpackungseinheiten aufgrund seiner Eigenschaften nach den europäischen Gefahrgutvereinbarungen (ADR/RID) – bzw. nach der entsprechenden nationalen Gefahrgutgesetzgebung – für den Transport auf Straße und Schiene als Gefahrgut eingestuft ist und den sich daraus ergebenden Vorschriften unterliegt oder nicht.
Dem Zielmarktprofil des Artikels entsprechend gilt die nationale Gefahrgutgesetzgebung (z.B. die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE für Deutschland) für den Transport auf Straße und Schiene in der jeweils aktuellen, d.h. zuletzt geänderten Fassung. Grundlage ist in allen ADR-Vertragsstaaten
das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957 mit den Anlagen A und B von 1969 und der ADR-Rahmenrichtlinie (94/55/EG) in der aktuell gültigen Fassungsowie die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) mit der RID-Rahmenrichtlinie (96/49/EG) in der aktuell gültigen Fassung.
das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957 mit den Anlagen A und B von 1969 und der ADR-Rahmenrichtlinie (94/55/EG) in der aktuell gültigen Fassung
sowie die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) mit der RID-Rahmenrichtlinie (96/49/EG) in der aktuell gültigen Fassung.
Gefahrgutangaben für Binnen- und Seeschifffahrt und Lufttransporte sind zurzeit nicht vorgesehen.
Verknüpfungen / Bedingungen
Für jeden Basisartikel muss bzw. sollte angegeben werden, ob es sich um Gefahrgut handelt. Er ist mit der Ausprägung "Ja" als Gefahrgut zu kennzeichnen, wenn er nach dem Gesetz als Gefahrgut eingestuft ist. Für die Angabe des Gefahrgutstatus stehen zwei Ausprägungen (Ja und Nein) zur Verfügung:
Wird die Ausprägung "Ja" (= Ja, ist oder enthält Gefahrgut) zugeordnet, müssen bei Basisartikeln zur Gefahrgutklassifizierung die folgenden Angaben übermittelt werden:
UN Gefahrgutnummer [M194]
Zusätzlich zur Hauptgefahr können je Satz von Gefahrgutangaben mehrere verschiedene Gefahrzettel-Nummern für die Nebengefahren zugewiesen werden:
Bei Artikeln, die nach ADR der Klasse 1 (vgl. Klasse [M185] ) zugeordnet sind, muss zusätzlich zu den obigen Angaben noch die
übermittelt werden. Bei anderen Klassen ist diese Angabe dagegen nicht möglich.
Optional stehen bei der Ausprägung "Ja" grundsätzlich auch folgende Angaben zur Verfügung:
Zusätzlich zur Hauptgefahr können je Satz von Gefahrgutangaben mehrere verschiedene Gefahrzettel-Nummern für die Nebengefahren zugewiesen werden:
Die Ausprägung "Nein" (= Kein Gefahrgut) ist Artikeln zuzuordnen, die keinerlei Gefahrgutvorschriften unterliegen. Gefahrgutangaben können dann nicht gemacht werden.
ACHTUNG: Für die Ja-Ausprägung "Ja" gilt außerdem Folgendes: Bei Artikeln, die aus mehreren Komponenten (Einzelgebinden) mit unterschiedlicher Gefahrgutklassifizierung bestehen (z.B. Doppelpacks/Multipacks), können die folgenden Gefahrgutangaben mehrfach, (d.h. einmal pro Gefahrgutklassifizierung) übermittelt werden:
UN Gefahrgutnummer [M194]
Nettoexplosivstoffmasse [kg] [M190] (nur bei Klasse 1)
Zu jeder dieser mehrfach möglichen Gefahrgutklassifizierungen können ggf. mehrere Sondervorschriften - und mehrere Gefahrzettel-Nummern für Nebengefahren – angegeben werden. Die übrigen Angaben werden nur einmal pro Klassifizierung angegeben.
Hinweis:Bei den Gefahrgutangaben kann es fachlich notwendig und korrekt sein, dass wiederholbare, codierte Werte in der Wiederholung z.T. die gleichen Codes mehrfach nutzen.
Gefahrgutmatrix mit Fallunterscheidung der einzelnen Flags
ID | Gefahrgutangaben: Attribute | Status der Attribute bezogen auf die Gefahrgutangaben Flags O = Optional; M = Muss; N/A = Nicht relevant / keine Angabe | |||
Basisartikel | Verp.einheit | Ja | Nein | ||
1. | Gefahrgut | x | M | M | |
2. | Klasse | x | M | N/A | |
3. | Klassifizierungscode | x | M | N/A | |
4. | Verpackungsgruppe | x | M | N/A | |
5. | UN Gefahrgutnummer | x | M | N/A | |
6. | Gefahrnummer / Gefahrzahl | x | M | N/A | |
7. | Nettoexplosivstoffmasse [kg] | x | M, wenn Klasse = 1 | N/A | |
8. | Technischer Name | x | M | N/A | |
9. | Begrenzte Menge gemäß ADR | x | x | M | N/A |
11. | Sondervorschriften | x | O | N/A | |
12. | Zusätzliche Angaben im Beförderungspapier | x | O | N/A | |
13. | Gefahrzettel (Primäre Gefahr) dangerousGoodsHazardLabelSequenceNumber = 1 | x | O (nicht für DE-FMCG) | N/A | |
14. | Gefahrzettel (Nebengefahr) dangerousGoodsHazardLabelSequenceNumber = 2 | x | O, wenn Label existiert (nicht für DE-FMCG) | N/A | |
15. | ADR Tunnelbeschränkungscode | x | O | N/A | |
16. | Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit | x | O | N/A | |
Achtung:
Basissortimente stellen im GDSN eine weitere Verpackungseinheit dar. Die o.g. Angaben beziehen sich jeweils nur auf Basisartikel. Für alle übrigen Levels sind diese Angaben nicht möglich. Einzige Ausnahme bildet die "Begrenzte Menge gemäß ADR", die ggf. angegeben werden muss, wenn die Verpackungshierarchie Gefahrgutangaben enthält.