Ergänzende Community Beschreibung
Für einen Teil der regulierten Ausgangsstoffe, den beschränkten Ausgangsstoffen, gelten bei Erreichen angegebener Prozentwerte zusätzliche Beschränkungen bei der Abgabe, Verbringung, Besitz und Verwendung von Produkten.
Sind beschränkte Ausgangsstoffe oder Gemische, im Produkt enthalten, dürfen diese nur an gewerbliche Verwender abgegeben werden, zu Zwecken, die ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Hierzu ist ein nachweislicher Bedarf an dem entsprechenden beschränkten Ausgangsstoff für Explosivstoffe zu erbringen.
Privatpersonen dürfen derartige Produkte, nicht verbringen, besitzen und verwenden.
Mit dem Code ABOVE_REGULATED_LEVELS wird angezeigt, dass das Produkt einen lt. Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 aufgeführten beschränkten Ausgangsstoff bzw. Gemisch enthält. Die Konzentration dieses Stoffes liegt höher als der für diesen Stoff in Spalte 2 von Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 angegebene Grenzwert.
Mit Angabe des Codes BELOW_REGULATED_LEVELS wird angezeigt, dass das Produkt einen beschränkten Ausgangsstoff bzw. Gemisch enthält, der in Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 aufgeführt ist, und dass die Konzentration eines solchen Stoffes bzw. Gemisches dem in Spalte 2 des Anhang I der EU-Verordnung 2019/1148 angegebenen Grenzwert entspricht oder ihn unterschreitet. In dem Fall handelt es sich weiterhin nur um einen “meldepflichtigen“ Ausgangsstoff. Der Code darf nur verwendet werden, wenn alle im Produkt enthaltenen Ausgangstoffe diese Bedingung erfüllen.