Validierungsregel: VR001639
| ID | Vorgänger ID | Alte GPC Nummer | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
|---|---|---|---|---|---|---|
| VR001639 | DQ/Validierungsregel | Warning | M281 | M243, M261, M317 |
| Beschreibung | VR001639 prüft, ob für Backpulver und Backhefe in "Nettofüllmenge [M281]" bei der Angabe in "(GRM) - Gramm" mindestens der Wert "100" angegeben ist. |
| Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Verpackungsart [M286] " ungleich "NE" enthält und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " enthält ["(!?)Backpulver(!?)" oder "(!?)Backtriebmittel(!?)" oder "(!?)Weinsteinbackpulver(!?)" oder "(!?)Hefe(!?)" oder "(!?)Frischhefe(!?)" oder "(!?)Backhefe(!?)" oder "(!?)Frischbackhefe(!?)" oder "(!?)Hefewürfel(!?)" oder "(!?)Trockenhefe(!?)" oder "(!?)Trockenbackhefe(!?)"] und "Maßeinheit [M281]" = "GRM" ist {ci} |
| Logik | dann muss "Nettofüllmenge [M281]" >= "100" enthalten |
| Fehlermeldung | VR001639 - "Nettofüllmenge [M281]": Die Angabe ist fehlerhaft. Für Backpulver oder Hefe mit diesem " GPC Brick [M317] " wird nach Fertigverpackungsverordnung §20 (2) 4 eine Angabe in "(GRM) - Gramm" bezogen auf das Mehl, das zur Verarbeitung des Backpulvers oder der Hefe ausreicht, erwartet. |
| Version | 02.01 |
| Referenztabellen |
DQ
| DQ_Version | DQ-V 2.14 |
| Metrik | Konsistenz |
| KPI-relevant | Ja |
| Rule Motivation | Fertigverpackungsverordnung §20 (2) 4 |
Auslistung
| Auslistung | |
| Grund für Verwurf | |
| Kommentar | |
| Auslistung mit DQ-Standard |
Betroffene GPC Bricks
| Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
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| 10000069 | Back- / Kochzutaten (leicht verderblich) | Umfasst alle Produkte, die als Artikel beschrieben werden können, die speziell beim Kochen oder Backen benutzt werden. Produkte beinhalten Hefe - und Teilmahlzeiten - Sets. Produkte können das Hinzufügen von weiteren Zutaten erfordern. Produkte können weiteres Backen oder Kochen erfordern. Diese Produkte müssen zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit gekühlt aufbewahrt werden. | Ausgenommen sind Produkte wie ohne Kühlung haltbare und tiefgefrorene Backzutaten, Butter, Margarine, Schmalz, Zucker, getrocknetes Obst und Nüsse. |
| 10000158 | Back- / Kochzutaten (ohne Kühlung haltbar) | Umfasst alle Produkte, die als Gebrauchsartikel zum Backen oder Kochen beschrieben werden können. Beinhaltet Produkte wie Speisestärke, Hefe, Backpulver, Blockschokolade und süßwarenartige Getränkegarnierungen. Beinhaltet außerdem Oblaten, ein dünnes Gebäck, das geschichtet und mit unterschiedlichen Cremes gefüllt werden kann. Diese Produkte wurden behandelt oder so verpackt, dass sich ihre Haltbarkeitsdauer verlängert. | Ausgenommen sind Produkte wie tiefgefrorene oder leicht verderbliche Backzutaten, Butter, Margarine, Schmalz, Zucker, getrocknetes Obst und Nüsse. |