Entwurf

Changelog

ValidationRule: VR001640

ID Vorgänger ID Typ Schweregrad Zielattribut Betroffene Attribute
VR001640-DQ_ValidationRuleWarningM281M243, M261, M286, M317

Beschreibung VR001640 prüft, ob für Backpulver und Backhefe die "Maßeinheit [M281]" "(GRM) - Gramm" oder "(KGM) - Kilogramm" angegeben ist.
Bedingung Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Verpackungsart [M286] " ist ungleich "NE" und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " beginnt mit ["(!?)Backpulver(!?)" oder "(!?)Backtriebmittel(!?)" oder "(!?)Weinsteinbackpulver(!?)" oder "(!?)Hefe(!?)" oder "(!?)Frischhefe(!?)" oder "(!?)Backhefe(!?)" oder "(!?)Frischbackhefe(!?)" oder "(!?)Hefewürfel(!?)" oder "(!?)Trockenhefe(!?)" oder "(!?)Trockenbackhefe(!?)"] und " Nettofüllmenge / Maßeinheit [M281] " gefüllt ist {ci}
Logik dann muss "Maßeinheit [M281]" = "GRM" oder "KGM" enthalten
Fehlermeldung DE VR001640 - "Maßeinheit [M281]": Die Angabe ist fehlerhaft. Für Backpulver oder Hefe mit diesem " GPC Brick [M317] " wird nach Fertigverpackungsverordnung §20 (2) 4 eine Angabe in "(GRM) - Gramm" oder "(KGM) - Kilogramm" erwartet.
Fehlermeldung EN VR001640 - "Net content UOM [M281]": The indication is incorrect. For baking powder or yeast with this GPC, an indication in "GRM" or "KGM" is expected according to the Fertigverpackungsverordnung §20 (2) 4 (German regulation).
Version 02.01
Referenztabellen

DQ

DQ_Version DQ-V 2.14
Metrik Konsistenz
KPI-relevant Ja
Rule Motivation Fertigverpackungsverordnung §20 (2) 4

Auslistung

Auslistung -
Grund für Verwurf -
Kommentar -
Auslistung mit DQ-Standard -

Betroffene GPC Bricks

Brick Code Brick Title Brick Definition Includes Brick Definition Excludes
10000069Back- / Kochzutaten (leicht verderblich)Umfasst alle Produkte, die als Artikel beschrieben werden können, die speziell beim Kochen oder Backen benutzt werden. Produkte beinhalten Hefe - und Teilmahlzeiten - Sets. Produkte können das Hinzufügen von weiteren Zutaten erfordern. Produkte können weiteres Backen oder Kochen erfordern. Diese Produkte müssen zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit gekühlt aufbewahrt werden.Ausgenommen sind Produkte wie ohne Kühlung haltbare und tiefgefrorene Backzutaten, Butter, Margarine, Schmalz, Zucker, getrocknetes Obst und Nüsse.
10000158Back- / Kochzutaten (ohne Kühlung haltbar)Umfasst alle Produkte, die als Gebrauchsartikel zum Backen oder Kochen beschrieben werden können. Beinhaltet Produkte wie Speisestärke, Hefe, Backpulver, Blockschokolade und süßwarenartige Getränkegarnierungen. Beinhaltet außerdem Oblaten, ein dünnes Gebäck, das geschichtet und mit unterschiedlichen Cremes gefüllt werden kann. Diese Produkte wurden behandelt oder so verpackt, dass sich ihre Haltbarkeitsdauer verlängert.Ausgenommen sind Produkte wie tiefgefrorene oder leicht verderbliche Backzutaten, Butter, Margarine, Schmalz, Zucker, getrocknetes Obst und Nüsse.