ValidationRule: VR000420
ID | Vorgänger ID | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
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VR000420 | - | DQ_ValidationRule | Warning | M094 | M068, M243, M261, M317 |
Beschreibung | VR000420 prüft, ob bei einem Fluoridgehalt über 1,5 mg der entsprechende Warnhinweis in der " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " angegeben ist. |
Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " enthält "Mineralwasser" und " Vitamine / Mineralien: Wert / Maßeinheit [M068] " = "FD" >= "1,5 mg/l" |
Logik | dann muss " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " enthalten "Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet" |
Fehlermeldung DE | VR000420 - " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] ": Der angegebene Fluoridgehalt verpflichtet zum Hinweis "Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet". |
Fehlermeldung EN | VR000420 - "Compulsory Additive Label Information [M094]": The indicated Fluorid content requires the indication of "Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet". |
Version | 02.01 |
Referenztabellen |
DQ
DQ_Version | DQ-V 2.2 |
Metrik | Vollständigkeit |
KPI-relevant | Ja |
Rule Motivation | Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung) § 8 Kennzeichnung |
Auslistung
Auslistung | - |
Grund für Verwurf | - |
Kommentar | - |
Auslistung mit DQ-Standard | - |
Betroffene GPC Bricks
Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
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10000232 | Abgefülltes Wasser – nicht aromatisiert | Umfasst alle Produkte, die als Wasser beschrieben werden können, das für den menschlichen Verzehr abgefüllt wurde und mit Mineralstoffen oder anderen Spurenelementen sowie künstlicher oder natürlicher Kohlensäure angereichert sein kann. Beinhaltet Produkte, die als Wasser gekennzeichnet und verkauft werden sowie sämtliche Mineralwässer, die aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen stammen. Diese Mineralwässer zeichnen sich durch einen garantierten Mineralstoffgehalt und die ursprüngliche Reinheit der mikrobiologischen Inhaltsstoffe aus. Beinhaltet außerdem Wasser, dem Calcium hinzugefügt wurde. | Ausdrücklich ausgenommen sind Produkte, die Aromen, Zucker oder Süßungsmittel enthalten. Ausgenommen sind ebenfalls Produkte wie Tonic Water, abgefülltes Wasser mit Aromastoffen sowie Saftgetränke. |