ValidationRule: VR001030
ID | Vorgänger ID | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
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VR001030 | - | DQ_ValidationRule | Warning | M094 | M243, M261, M317 |
Beschreibung | VR001030 prüft, ob für natürliches Mineralwasser die " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " den Namen des Quellorts und der Quelle enthält. |
Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " enthält "natürlich()" und "Mineralwasser" {ci} |
Logik | dann muss " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " gefüllt sein |
Fehlermeldung DE | VR001030 - " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] ": Mindestens eine der Angaben fehlt. Für Produkte mit diesem " GPC Brick [M317] " und der Bezeichnung "Mineralwasser" in "Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M094]" wird die Angabe des Ortes der Quellnutzung und der Name der Quelle gemäß Mineral- und Tafelwasser-Verordnung § 8 (7) 1. erwartet. |
Fehlermeldung EN | VR001030 - "Compulsory Additive Label Information [M094]": The indications are missing. For products with this GPC and the indication "Mineralwasser" in "Regulated Product Name [M261]" the indication of the source location and the source name according to the "Mineral- und Tafelwasser-Verordnung § 8 (7) 1." is expected. |
Version | 02.02 |
Referenztabellen |
DQ
DQ_Version | DQ-V 2.6 |
Metrik | Vollständigkeit |
KPI-relevant | Ja |
Rule Motivation | Mineral- und Tafelwasser-Verordnung § 8 (7) 1. |
Auslistung
Auslistung | - |
Grund für Verwurf | - |
Kommentar | - |
Auslistung mit DQ-Standard | - |
Betroffene GPC Bricks
Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
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10000232 | Abgefülltes Wasser – nicht aromatisiert | Umfasst alle Produkte, die als Wasser beschrieben werden können, das für den menschlichen Verzehr abgefüllt wurde und mit Mineralstoffen oder anderen Spurenelementen sowie künstlicher oder natürlicher Kohlensäure angereichert sein kann. Beinhaltet Produkte, die als Wasser gekennzeichnet und verkauft werden sowie sämtliche Mineralwässer, die aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen stammen. Diese Mineralwässer zeichnen sich durch einen garantierten Mineralstoffgehalt und die ursprüngliche Reinheit der mikrobiologischen Inhaltsstoffe aus. Beinhaltet außerdem Wasser, dem Calcium hinzugefügt wurde. | Ausdrücklich ausgenommen sind Produkte, die Aromen, Zucker oder Süßungsmittel enthalten. Ausgenommen sind ebenfalls Produkte wie Tonic Water, abgefülltes Wasser mit Aromastoffen sowie Saftgetränke. |