Validierungsregel: VR001591
| ID | Vorgänger ID | Alte GPC Nummer | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
|---|---|---|---|---|---|---|
| VR001591 | DQ/Validierungsregel | Warning | M133 | M243, M261, M317 |
| Beschreibung | VR001591 prüft, ob für Natives Olivenöl (extra) " Herkunftsort / Herkunftsangabe / Sprache [M133] " angegeben ist. |
| Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " beginnt mit [["nativ()" und ["(!?)Olivenöl(!?)" UND ("(!?)Bio()") UND ("(!?)extra(!?)")]] oder ["Olivenöl(!?)" und ["(!?)nativ()" UND ("(!?)Bio()") UND ("(!?)extra(!?)")]] oder ["Bio()" und ["(!?)nativ()" UND "(!?)Olivenöl(!?)" UND ("(!?)extra(!?)")]] oder ["extra(!?)" und ["(!?)nativ()" UND "(!?)Olivenöl(!?)" UND ("(!?)Bio()")]]] {ci} |
| Logik | dann muss " Herkunftsort / Herkunftsangabe / Sprache [M133] " gefüllt sein |
| Fehlermeldung | VR001591 - " Herkunftsort / Herkunftsangabe / Sprache [M133] ": Die Angabe fehlt. Für Produkte mit diesem " GPC Brick [M317] " und der Angabe "Natives Olivenöl extra" oder "Natives Olivenöl" in " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " wird gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 Artikel 8 Punkt 1 i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII Teil VIII eine Angabe erwartet. |
| Version | 02.02 |
| Referenztabellen |
DQ
| DQ_Version | DQ-V 2.12 |
| Metrik | Vollständigkeit |
| KPI-relevant | Ja |
| Rule Motivation | Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl Artikel 4 (1);GDSN - Umsetzungsleitfaden zur technischen Anwendung im Rahmen der LMIV S. 19-20 |
Auslistung
| Auslistung | |
| Grund für Verwurf | |
| Kommentar | |
| Auslistung mit DQ-Standard |
Betroffene GPC Bricks
| Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
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| 10000040 | Speiseöle - pflanzlich (ohne Kühlung haltbar) | Umfasst alle Produkte, die als verzehrbares flüssiges Öl beschrieben werden können, das aus Folgendem gewonnen wird: Getreide, Nüsse, Oliven, Palmen, Palmkernen, Samens, Mais, Fruchtfleisch, Bohnen oder einer Mischung daraus und die gegossen oder versprüht werden können, zum Kochen oder als Salatdressing verwendet werden können. Produkte können hinzugefügte Aromastoffe enthalten, wie beispielsweise Chili und Kräuter. | Ausgenommen sind insbesondere Produkte, die im Baustein Speiseöle - pflanzlich (leicht verderblich) definiert werden. Ausgenommen sind Produkte wie beispielsweise Öle, die die Gesundheit verbessern sollen, wie Lebertran und nicht essbare Öle, wie beispielsweise nicht lebensmitteltaugliches Leinöl. |
| 10000042 | Speisefette - pflanzlich (ohne Kühlung haltbar) | Umfasst alle Produkte, die als Feststoffe aus gehärteten pflanzlichen Speiseölen beschrieben werden können und zum Backen und Kochen verwendet werden. Diese Produkte wurden behandelt oder so verpackt, dass ihre Haltbarkeit verlängert wird. Produkte beinhalten pflanzliches Backfett, das speziell beim Backen und Kochen verwendet wird. | Ausgenommen sind Produkte wie Butter und butterbasierte Aufstriche, Margarine, tierische Speisefette und Pflanzenöle. |