ValidationRule: VR001963
ID | Vorgänger ID | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
---|---|---|---|---|---|
VR001963 | - | DQ_ValidationRule | Warning | M473 | M178, M243, M261, M317 |
Beschreibung | VR001963 prüft, ob für Mineralergänzungsfuttermittel das Attribut " Analytische Bestandteile des Futters / Sprache [M473] " gefüllt ist. |
Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und [" Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " enthält ["()Mineralfuttermittel()" oder "()Mineralergänzungsfuttermittel()"] oder " Futtermittel: Futtermittelart [M178] " enthält "MINERAL"] {ci} |
Logik | dann muss " Analytische Bestandteile des Futters / Sprache [M473] " gefüllt sein |
Fehlermeldung DE | VR001963 - " Analytische Bestandteile des Futters / Sprache [M473] ": Die Angabe fehlt. Bei Mineralergänzungsfuttermitteln wird eine Angabe zu den analytischen Bestandteilen des Futters (Nährstoffanalyse) gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Anhang VII Kapitel II erwartet. |
Fehlermeldung EN | VR001963 - VVR001963 - "Feed analytical constituents statement / Language [M473]": The information is missing. In the case of mineral supplements, a statement on the analytical components of the feed (nutrient analysis) is expected in accordance with Regulation (EG) No. 767/2009 Annex VII Chapter II. |
Version | 02.02 |
Referenztabellen |
DQ
DQ_Version | DQ-V 2.19 |
Metrik | Vollständigkeit |
KPI-relevant | Ja |
Rule Motivation | Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Artikel 3 (1), Artikel 17 f), Artikel 18, Anhang VII Kap.II; Futtermittelgesetz 1999 (Fassung vom 19.08.2021) 1. Teil §2 |
Auslistung
Auslistung | - |
Grund für Verwurf | - |
Kommentar | - |
Auslistung mit DQ-Standard | - |
Betroffene GPC Bricks
Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
---|---|---|---|
10000507 | Haustierfutter (tiefgefroren) | Umfasst alle Produkte, die als Futterprodukte beschrieben werden können, welche speziell und ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt sind. Diese Produkte müssen zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit tiefgefroren aufbewahrt werden. | Ausgenommen sind Produkte wie beispielsweise für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, Leckerchen/Würzmittel für Haustiere, Medikamente für Haustiere und für die orale Einnahme bestimmte Nahrungsergänzung für Haustiere. |
10000521 | Haustierfutter (leicht verderblich) | Umfasst alle Produkte, die als Futterprodukte beschrieben werden können, welche speziell und ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt sind. Diese Produkte müssen zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit gekühlt aufbewahrt werden. | Ausgenommen sind Produkte wie beispielsweise für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, Leckerchen/Würzmittel für Haustiere, Medikamente für Haustiere und für die orale Einnahme bestimmte Nahrungsergänzung für Haustiere. |
10000522 | Haustierfutter (ohne Kühlung haltbar) | Umfasst alle Produkte, die als Futterprodukte beschrieben werden können, welche speziell und ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt sind. Diese Produkte wurden behandelt oder so verpackt, dass ihre Haltbarkeit verlängert wird. | Ausgenommen sind Produkte wie beispielsweise für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, Leckerchen/Würzmittel für Haustiere, Medikamente für Haustiere und für die orale Einnahme bestimmte Nahrungsergänzung für Haustiere. |