Datenelementgruppe: Grundpreisauszeichnung
| Datenelementgruppe | Datenelementuntergruppe | Vorgänger ID | M-Nummern |
|---|---|---|---|
| Grundpreisauszeichnung | M321, M322 |
Beschreibung
Nach der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 – bzw. der deutschen Preisangaben-Verordnung (in Kraft seit 1. September 2000) muss vom Handelsunternehmen bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Verkaufspreis auch ein Grundpreis angegeben werden. Diese Artikeln sind als Grundpreisauszeichnungspflichtig (= "Ja") zu deklarieren.
Bei allen anderen Artikel (z.B. Artikel, die nach Stück angeboten werden, bzw. solche, die unter die Ausnahmen nach § 9 der deutschen PangV fallen) ist die Angabe "Nein" (= nicht grundpreisauszeichnungspflichtig) zu übermitteln.
Basis für die Ermittlung des Grundpreises ist der Wert und die Maßeinheit der Nettofüllmenge ( Nettofüllmenge / Maßeinheit [M281] )des Produktes.
Ist der Grundpreis in einer von der angegebenen Füllmenge abweichenden Menge und Maßeinheit anzugeben, müssen der Wert und Maßeinheit dieser grundpreisrelevanten Füllmenge hier hinterlegt werden (gemäß der landesspezifischen Fassung der gesetzlichen Preisangaben-Verordnung).
Vom Handelsunternehmen sind die hier vorliegenden Angaben für die Grundpreisberechnung heranzuziehen.
Vom Handelsunternehmen sind die hier vorliegenden Angaben für die Grundpreisberechnung heranzuziehen.
Verknüpfungen / Bedingungen
Über das Kennzeichen
Grundpreisauszeichnungspflicht [M321]
muss bzw. sollte möglichst immer angegeben werden, ob für den Artikel eine Grundpreisauszeichnungspflicht besteht, außer wenn es sich um Pfandartikel Leergut ( Ist der Pfandartikel Leergut [M357] = ja) handelt.
Die
ist optional. Die Angabe hier kann auch identisch sein mit der Nettofüllmenge / Maßeinheit [M281] oder mit dem Abtropfgewicht / Maßeinheit [M280] des Artikels.
Basis für die Ermittlung des Grundpreises sind Wert und Maßeinheit der Nettofüllmenge des Produktes. Für Produkte in einer Aufgussflüssigkeit wird das Abtropfgewicht zur Berechnung herangezogen.
Ist der Grundpreis in einer von der angegebenen Nettofüllmenge abweichenden Menge und Maßeinheit anzugeben, müssen Wert und Maßeinheit der grundpreisrelevanten Füllmenge hinterlegt werden.
Tipps / Praxisbeispiele
Errechnung des Grundpreises eines Haushaltswaschmittels:
Eingabe "Nettofüllmenge": 1050 (Gramm)
Eingabe "Grundpreisrelevante Füllmenge": 24 [Portionen]
Verkaufspreis: 6 Euro ---> Grundpreis: 1 Anwendung (Code: Portion) = 0,25 Euro
Errechnung des Grundpreises für ein Paket Kaffee:
Eingabe "Nettofüllmenge": 500 (Gramm)
Eingabe "Grundpreisrelevante Füllmenge": kein Eintrag oder 500 [Gramm]
Verkaufspreis: 8,99 Euro ---> Grundpreis: 1 Kilogramm = 17,98 Euro
Errechnung des Grundpreises für eine Obstkonserve:
Eingabe "Nettofüllmenge": 450 (Gramm)
Eingabe "Abtropfgewicht": 350 (Gramm)
Eingabe "Grundpreisrelevante Füllmenge": kein Eintrag oder 350 [Gramm]
Verkaufspreis: 1,99 Euro ---> Grundpreis: 1 Kilogramm = 5,69 Euro