Entwurf

Attribute Cluster: Explosivgrundstoff-Angaben

Datenelementgruppe Datenelementuntergruppe M-Nummern
Explosivgrundstoff-AngabenM542, M543, M544, M599

Beschreibung

Für eine stärkere Kontrolle von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ist seit dem 01.02.2021 die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft getreten. Die Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten.

Linkages / Conditions

Die Ersteinstufung als regulierter (meldepflichtiger oder beschränkter) Ausgangsstoff obliegt dem Hersteller oder Erstinverkehrbringer innerhalb der EU. Der jeweilige Lieferant ist verpflichtet, seine Abnehmer hierüber zu unterrichten.