Validierungsregel: VR001297
| ID | Vorgänger ID | Alte GPC Nummer | Typ | Schweregrad | Zielattribut | Betroffene Attribute |
|---|---|---|---|---|---|---|
| VR001297 | DQ/Validierungsregel | Warning | M261 | M099, M133, M243, M247, M258, M259, M286, M317 |
| Beschreibung | VR001297 prüft, ob für deutschen Wein mit einer geschützten geographischen Angabe und einem Hinweis auf ein Landweingebiet die Bezeichnung "Landwein" in " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " angegeben ist. |
| Bedingung | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " Verpackungsart [M286] " ungleich "NE" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und [" Herkunftsort / Herkunftsangabe / Sprache [M133] " enthält "(!?)Deutschland(!?)" oder " Ursprungsland des Artikels: Code [M099] " = "276"] und [" Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " oder " Artikelkurzbezeichnung / Sprache [M260] " oder " Artikelbezeichnung / Sprache [M259] " oder " Zusätzliche Artikelbeschreibung / Sprache [M258] " enthält Spalte "Landwein" und Spalte "Landweingebiet" gemäß Referenztabelle "89 Wein"] {ci} |
| Logik | dann muss " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " "(!?)Landwein(!?)" enthalten {ci} |
| Fehlermeldung | VR001297 - " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] ": Die Angabe ist unvollständig oder fehlerhaft. Für Produkte mit diesem " GPC Brick [M317] " und einem Hinweis auf ein Landweingebiet und einer geschützten geographischen Angabe wird gemäß Weinverordnung §2 und §39a die Bezeichnung "Landwein" erwartet. |
| Version | 02.02 |
| Referenztabellen | 89 Wein |
DQ
| DQ_Version | DQ-V 2.9 |
| Metrik | Konsistenz |
| KPI-relevant | Ja |
| Rule Motivation | Weinverordnung §2,§39a;Verordnung (EG) Nr. 479/2008 Art. 59 (1) b) i);Anforderung Handel |
Auslistung
| Auslistung | |
| Grund für Verwurf | |
| Kommentar | |
| Auslistung mit DQ-Standard |
Betroffene GPC Bricks
| Brick Code | Brick Title | Brick Definition Includes | Brick Definition Excludes |
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| 10000276 | Weine - ohne Kohlensäure | Umfasst alle Produkte, die als alkoholische Getränke beschrieben werden könne, welche aus fermentiertem Traubensaft bestehen und normalerweise einen Alkoholgehalt von höchstens 14 % haben. Diese Produkte enthalten keine Kohlensäure und können weiß, rot oder rosé (Farbe) sowie trocken, süß oder halbsüß (Geschmack) sein und eventuell mit der Angabe eines Jahrgangs und einer Sorte beschrieben werden. | Ausgenommen sind insbesondere alkoholfreie Weine. Ausgenommen sind Produkte wie Champagner und Sekt/Schaumweine. |