Verantwortlich für die Produktinformationen ist der Unternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Produkt vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur, der das Produkt in die Union einführt. Die Adressangaben des Inverkehrbringers sind auf der Verpackung angegeben. Sie sind in die beiden folgenden Felder einzutragen:
Weitere Angaben für eine direkte Kontaktaufnahme durch den Konsumenten (z.B. Servicehotline, eMail Adresse) können hier eingetragen werden:
Bei großen Firmen kann eine Postanschrift des Inverkehrbringers auch lediglich aus der Angabe des Empfänger- /Firmennamens und der Angabe des Ortes bestehen. Die Angaben sind identisch zur Verpackung anzugeben.
Kontaktname Inverkehrbringer: Schwarzkopf & Henkel
Kontaktadresse Inverkehrbringer: Düsseldorf
Die Angaben
sind beide optionale Angaben
Die Angaben
bedingen sich wechselseitig, d.h. es müssen entweder beide, oder es kann keine von beiden angegeben werden.
Die Angaben zum Kommunikationskanal sind als Gruppe wiederholbar.
Für Produkte, die unter das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ( Rechtliche Produktkategorie [M250] = CONSUMER_PRODUCT_SAFETY) fallen, muss mindestens eine E-Mail oder Website (elektronische Adresse) in
angegeben werden.