Angabe der Energieangaben bezogen auf die angegebene Bezugsgröße der Nährwertkennzeichnung:
Die Energieangaben sind insbesondere für bestimmte Vertriebsschienen und Absatzwege notwendig.
Gerade bei Artikeln für Großverbraucher, Catering aber auch für den spezialisierten Handel benötigt der
Abnehmer diese Zusatzangaben für seine weitere Bearbeitung oder zur Beratung und Unterstützung der
Kaufentscheidung seiner Kunden.
Neben der heute offiziellen Angabe der Energie in Kilojoule (kJ) ist auch die immer noch gebräuchliche
Angabe in Kilokalorien (kcal) als zusätzliche Information möglich.
Umrechnungsfaktor:
kcal in kJ = 1 zu 4,1868
kJ in kcal = 1 zu 0,2388
Beispiel:
Apfeltasche (80 g): 921 Kilojoule bzw. 220 Kilokalorien