Beschreibung |
VR100131 prüft, ob für Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle in " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " der Hinweis "Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten." angegeben ist.
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Bedingung |
Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " Importklassifikation: Wert [M229] " = ["27101987" oder "27101981"] und [" Artikelbezeichnung / Sprache [M259] " oder " Artikelkurzbezeichnung / Sprache [M260] " oder " Funktionsbezeichnung / Sprache [M253] " oder " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " oder " Zusätzliche Artikelbeschreibung / Sprache [M258] "] enthält ["(!?)Getriebeöl(!?)" oder "(!?)Motoröl(!?)"] {cs}
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Logik |
dann muss " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " "(!?)Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten." enthalten {cs}
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Fehlermeldung DE |
VR100131 - " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] ": Die Angabe fehlt. Für Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle mit " Importklassifikation: Wert [M229] " gleich "27101987" oder "27101981" wird die Angabe "Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten." gemäß Altölverordnung § 7 erwartet. |
Fehlermeldung EN |
VR100131 - " Compulsory additive label information / Language [M094] ": The indication is missing. For combustion engine or gear oils where " Import classification value [M229] " equals "27101987" or "27101981" the indication "Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten." according to "Altölverordnung § 7" (German regulation) is expected. |
Version |
02.01
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Referenztabellen |
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