angegeben werden. Zusätzlich kann die
angegeben werden.
Die Angabe
kann zusätzlich gemacht werden. Sie kann über die
spezifiziert werden.
Um für Babynahrung die Sonstige Nährwertangabe als Bestandteil eines übergeordneten Hauptnährwertes (= ) gem. EU Verordnung 2016/127, Artikel 7, Absatz 8 anzugeben, kann dieser übergeordnete Hauptnährwert unter
referenziert werden. Wichtig dabei ist, dass dieser übergeordnete Hauptnährwert selbst als
angegeben wird.
Diese übergreifenden Abhängigkeiten sind in folgendem Kapitel zusammengefasst: