Wenn Nährwertangaben gemacht werden, müssen
angegeben werden. Zusätzlich kann die
angegeben werden.
Die Angabe
kann zusätzlich gemacht werden. Sie kann über die
spezifiziert werden.
Um für Babynahrung die Sonstige Nährwertangabe als Bestandteil eines übergeordneten Hauptnährwertes (= ) gem. EU Verordnung 2016/127, Artikel 7, Absatz 8 anzugeben, kann dieser übergeordnete Hauptnährwert unter
referenziert werden. Wichtig dabei ist, dass dieser übergeordnete Hauptnährwert selbst als
angegeben wird.
Die Nährwertangaben sind wiederholbar innerhalb der Wiederholungsinstanz der übergreifenden Nährwertinformationen.
Diese übergreifenden Abhängigkeiten sind in folgendem Kapitel zusammengefasst: