Wenn Sonstige Nährwertangaben gemacht werden, müssen
angegeben werden. Zusätzlich kann
die angegeben werden.
Die Angabe
zusätzlich genauer spezifiziert werden.
Die Angabe
kann
zusätzlich gemacht werden. Sie kann
über diespezifiziert werden.
Um für Babynahrung und Nahrungsergänzungsmittel
die Sonstigen Nährwertangaben als Bestandteil eines übergeordneten Hauptnährwertes (= ) anzugeben, kann dieser übergeordnete Hauptnährwert unter referenziert werden. Wichtig dabei ist, dass dieser übergeordnete Hauptnährwert selbst als
angegeben wird. Für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gilt gem. EU Verordnung 2016/127, Artikel 7, Absatz 8, dass die Angaben in der Nährwertdeklaration, die nicht im Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind, nach dem relevantesten Eintrag dieses Anhangs, zu dem sie gehören oder dessen Bestandteil sie sind, angeführt werden.
Die Sonstigen Nährwertangaben sind wiederholbar innerhalb der Wiederholungsinstanz der übergreifenden Nährwertinformationen.
Diese übergreifenden Abhängigkeiten sind in folgendem Kapitel zusammengefasst: