Entwurf

Validierungsregel: VR001341

ID Vorgänger ID Alte GPC Nummer Typ Schweregrad Zielattribut Betroffene Attribute
VR001341DQ/ValidierungsregelWarningM261M031, M047, M078, M082, M094, M243, M258, M259, M362, M363

Beschreibung VR001341 prüft, ob der Hinweis "mit ionisierenden Strahlen behandelt" ausschließlich in "Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261]" angegeben ist. Dieser Hinweis ist in anderen Attributen nicht erlaubt.
Bedingung Wenn "Basisartikel [M243]" = "true" und "Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261]" enthält "()mit ionisierenden Strahlen behandelt()" {ci}
Logik dann darf ["Artikelbezeichnung / Sprache [M259]" oder "Zusätzliche Artikelbeschreibung / Sprache [M258]" oder "Verwendungshinweise für den Konsumenten / Sprache [M363]" oder "Aufbewahrungshinweise für den Konsumenten / Sprache [M362]" oder "Zubereitungsanweisungen / Sprache [M082]" oder "Claimbeschreibung / Sprache [M078]" oder "Zutatenliste / Sprache [M047]" oder "Allergenhinweise / Sprache [M031]" oder "Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094]"] "()mit ionisierenden Strahlen behandelt()" nicht enthalten {ci}
Fehlermeldung VR001341 - "Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261]": Die Angaben sind redundant. Der Hinweis "mit ionisierenden Strahlen behandelt" wird ausschließlich in "Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261]" erwartet. Dieser Hinweis wird in "Artikelbezeichnung / Sprache [M259]" oder "Zusätzliche Artikelbeschreibung / Sprache [M258]" oder "Verwendungshinweise für den Konsumenten / Sprache [M363]" oder "Aufbewahrungshinweise für den Konsumenten / Sprache [M362]" oder "Zubereitungsanweisungen / Sprache [M082]" oder "Claimbeschreibung / Sprache [M078]" oder "Zutatenliste / Sprache [M047]" oder "Allergenhinweise / Sprache [M031]" oder "Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094]" nicht erwartet.
Version 02.03
Referenztabellen

DQ

DQ_Version DQ-V 2.9
Metrik Vollständigkeit
KPI-relevant Ja
Rule Motivation LMIV Art. 17 (5), Anhang VI Teil A 3.;Richtlinie 1999 2 EG Artikel 6 (1) a)

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