Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174]
Eigenschaft | Wert |
---|---|
M-Nummer | M174 |
BMS ID | 1623 |
GDSN Attributname | nonfoodIngredientStatement |
Zusätzliche BMS IDs | 1624 |
Zusätzliche GDSN Attributnamen | nonfoodIngredientStatement/@languageCode |
Datenelementgruppe | - |
Datenelementuntergruppe | - |
xml path & SET-Anweisungen | nonfood_ingredient:nonfoodIngredientModule/nonfoodIngredientStatement nonfood_ingredient:nonfoodIngredientModule/nonfoodIngredientStatement/@languageCode |
Hierarchieebene | Lowest level |
Format | an..5000 |
Ausprägung / Wertebereich | |
Codeliste | LanguageCode |
Wiederholbarkeit | NO |
Wiederholbarkeit in Gruppe | YES (except for AT-FMCG) (außer für AT-FMCG) |
Multi Sprache Maßeinheit Währung | YES |
Komponenten | |
Pfandinformation | |
Triggerelement | false |
Verpackungsbezug In diesem Attribut werden ausschließlich Angaben erwartet, die sich auf der Produktverpackung finden |
true |
Verpackungsbezug_Ausnahme | Für Kleinstprodukte zählt auch der Ausschnitt eines Zettels, Etikett, Papierstreifen, Anhängers, Kärtchen oder Booklets aus der unmittelbaren Nähe des Produkts (am Verkaufsstand) mit relevanten Informationen als Teil der Produktverpackung. |
Status
Status | Zielmarkt | Profil |
O | DE | FMCG |
- | DE | HC |
O | DE | DIY |
Definition
Informationen über die im Non-Food Produkt verwendeten Inhaltsstoffe.Ergänzende Community Beschreibung
Um zwei Textabschnitte voneinander zu trennen, wird die Verwendung des Trennzeichens “Carriage Return (¶)“ empfohlen. Reicht die Anzahl Zeichen des Attributs nicht aus, kann das Attribut mit der gleichen Sprachangabe und zusammen mit der Angabe Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste: Reihenfolge [M534] wiederholt werden. Bitte nutzen Sie erst die gesamte Zeichenlänge des Attributs aus, bevor Sie Wiederholungen verwenden.Bei Mehrsprachigkeit können die Übersetzungen ebenso als Wiederholung der Attributgruppe - mit je einer Angabe von Fremdsprache und Reihenfolgeattribut, über das die Zuordnung hergestellt wird - übermittelt werden (vgl. Beispiel bei Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste: Reihenfolge [M534] ).Laut Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist die Angabe einer Liste der Bestandteile für kosmetische Mittel verpflichtend, welche die Überschrift “Ingredients“ tragen muss. Entsprechend muss der Liste der Bestandteile im Attribut die Überschrift “Ingredients“ vorangestellt werden. Analog gilt dies auch für weitere Produktbereiche, bei denen gesetzlich eine Überschrift vorgeschrieben ist.Beispiel: Kosmetisches Mittel mit der Überschrift “INGREDIENTS“:Die Angabe darf sowohl in korrekter Groß-/Kleinschreibung erfolgen, als auch vollständig in Groß- bzw. Kleinbuchstaben, idealerweise identisch zum Produktbild.Ist keine konkrete Überschrift für das jeweilige Produkt gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei Wasch- und Reinigungsmitteln), so muss auch keine Überschrift der Liste der Bestandteile im Attribut vorangestellt werden – dem Dateneinsteller steht es somit frei, die Überschrift gemäß Aufdruck auf dem physischen Produkt im Attribut vorangestellt zu hinterlegen.Beispiel: Waschmittel mit der Überschrift “Inhaltsstoffe“:Die Angabe im Attribut kann für dieses Produkt sowohl mit vorangestellter Überschrift (“Inhaltsstoffe“) als auch ohne erfolgen.Ebenfalls können hier Angaben, über die Inhaltsstoffe gefährlicher Produkte getätigt werden. Diese Informationen werden vom Handel benötigt, um enthaltene Stoffe zu erkennen, die beispielsweise in naher Zukunft beschränkt werden sollen, und die nicht gleichzeitig auch eine Gefahrenbestimmende Komponente zur Etikettierung sind. Als jüngeres Beispiel dient hier der umstrittene Stoff “N-(Phosphonomethyl)glycin“ oder auch “Glyphosat“, der unter anderem in Pflanzenschutzmitteln enthalten ist, und dessen Zulassung beschränkt werden soll. Bei sicherheitsdatenblattpflichtigen Produkten sind die gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß Sicherheitsdatenblatt-Abschnitt 3.1. bei Reinstoffen oder 3.2. bei Gemischen mit mehreren Inhaltsstoffen anzugeben.Beispiel zur Darstellung des Abschnitts 3.1.und 3.2 im Sicherheitsdatenblatt:Bedingungen und Verknüpfungen
Wenn ein Text angegeben wird, muss auch die entsprechende Sprache übermittelt werden.Wenn von der Wiederholbarkeit und/oder der Mehrsprachigkeit dieses Attributes Gebrauch gemacht wird, kann die Reihenfolge und Zuordnung der einzelnen Wiederholungen über die Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste: Reihenfolge [M534] angegeben werden.Weitere Attribute in diesem Zusammenang
./. Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste: Reihenfolge [M534] Community DE-FMCG DE-DIY GDSN Attributnamenonfood_ingredient:nonfoodIngredientModule/nonfoodIngredientStatement/@sequenceNumberStatusBedingt OptionalHierarchiestufe Basisartikel (lowest level)Formatn..10 (numerisch, maximal zehnstellig)Ausprägung/WertebereichSiehe Ergänzende Community Beschreibung / Erläuterung"0" ist kein gültiger WertCodeliste./.Wiederholbarkeit AttributgruppeWiederholbarkeit Attribut in GruppeDefinitionZahl (1, 2, 3 ...), die die Reihenfolge der Texte der Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste innerhalb einer Sprache (erster Textblock = 1, zweiter Textblock = 2, ...) und ihre Zuordenbarkeit zu den Übersetzungen (fremdsprachlichen Texten) angibt (1. deutscher Textblock = 1, 1. fremdsprachiger Textblock = 1, ...) usw.Ergänzende Community Beschreibung / ErläuterungWenn von der Wiederholbarkeit von Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174] (in einer oder mehreren Sprachen) Gebrauch gemacht wird, kann hier die Reihenfolge der einzelnen Wiederholungen angegeben werden. So wird die Reihenfolge der einzelnen Textblöcke/Wiederholungen (1) innerhalb der Sprache, aber auch die Zuordenbarkeit der Textblöcke/Wiederholungen unter den Sprachen definiert.Werden keine Wiederholungen für das Attribut angegeben (d.h. es werden nicht mehrere Textblöcke in Wiederholungen übermittelt), macht die Reihenfolge keinen Sinn, sie kann jedoch auch dann angegeben werden. In diesem Falle wird er Wert “1“ bzw. keine Eingabe erwartet. "0" ist kein gültiger Wert.Beispiel:Wiederholung(en)SpracheAngabe Reihenfolge1 Textdeutsch12 Textdeutsch23 Textdeutsch34 Textfranzösisch15 Textfranzösisch26 Textfranzösisch37 Textitalienisch18 Textitalienisch29 Textitalienisch3Verknüpfungen / BedingungenDie Reihenfolge kann nur zusätzlich zur Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174] angegeben werden.Bei einmaliger Angabe der Reihenfolge wird der Wert "1" oder keine Angabe erwartet.Weitere Attribute in diesem Zusammenhang Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174]Sichtprüfungsrelevant
JaDQX
Abweichende Angabe | Beispiel 4:Datensatz:Produktbild:Inhaltsstoffe:<5%Nichtionische Tenside, Duftstoffe, LinaloolDie Angabe ist fehlerhaft, weil sie abweichend zu den Inhaltsstoffen auf dem Produktbild gepflegt ist. Die Angabe „<5%“ fehlt.Beispiel 5:Datensatz:Produktbild:„Enthält Pentanedione, Limonene.“Die Angabe ist unvollständig angegeben. „Enthält Pentanedione,“ fehlt im Datensatz. |
Abweichung | Eine Abweichung liegt vor, wenn sich eine Angabe im Attribut fehlerhaft zum Produktbild wiederfindet. Jede Inhaltsstoffliste / Fußnote stellt dabei eine Angabe dar. |
AttributArt | - |
Hintergrund | Bei Kosmetikartikeln, Beispiele dazu sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt, ist auf dem Produktbild die einleitende Angabe „Ingredients“ der Inhaltsstoffauflistung vorangestellt. Kosmetische AnwendungBeispiele für kosmetische MittelHautBade- und Duschprodukte, Körperlotion, Pflege- und Allzweckcreme, Sonnenschutzmittel, Hautbräunungsmittel, IntimpflegeHaareShampoo, Haarspülungen und -kuren, Stylingprodukte, Haarfarben und Tönungen, Dauerwellmittel, Rasierschaum, chemische HaarentfernungsmittelNägelNagellack, Nagellackentferner, Nagelöl, NagelmodellagemittelMundhöhleZahnpasta, Mundwasser, Zahnaufheller / -bleichmittelBabyprodukteShampoo, Badezusatz, Puder, CremeDuftprodukteEau de Cologne, Eau de Toilette, Parfum, Rasierwasser, Deodorantien, AntitranspirantienDekorative KosmetikMake-up, Rouge, Lippenstift, Mascara, Lidschattenprodukte, KajalstiftBei Waschmitteln und Reinigern findet man die Angabe unter den Einleitungen „Inhaltsstoffe“, „Inhaltsstoffangabe“ oder „Inhaltsstoffliste“.Die aufgeführten Inhaltsstoffe (bzw. bei Kosmetika Ingredients) müssen vollständig, in übereinstimmender Reihenfolge - wie auf dem Produktbild aufgeführt - im Datensatz abgebildet sein. Bindestriche bei chemischen Ausdrücken müssen identisch sein. Enzyme und Duftstoffe (bei Wasch- und Reinigungsmitteln) werden in der Verordnung klar als Inhaltsstoffe genannt. Steht auf dem Produktbild die Einleitung "Weitere Inhaltsstoffe" voran, ist auch die Reihenfolge vorgeschrieben und muss zwischen Datensatz und Produktbild identisch sein. „Weitere Inhaltsstoffe“ dürfen erst nach der primären Inhaltsstoffaufzählung gepflegt werden.Eine Webadresse mit Verweis auf Inhaltsstoffe ist nicht Teil der Inhaltsstoffliste.Sollten Inhaltsstoffe in mit „Enthält“ eingeleiteten Sätzen auf dem Produktbild angegeben sein, und der Dateneinsteller entschließt sich, diesen Inhaltstoff in diesem Attribut zu pflegen, wird der vollständige Satz inkl. „Enthält“ (auch wenn es sich dabei um eine Art Überschrift in einer eigenen Zeile handelt) erwartet.Sonderzeichenabweichungen:Alle Sonderzeichenabweichungen innerhalb der eigentlichen Inhaltsstoffauflistung stellen bis auf einige Ausnahmen, die im nachfolgenden beschrieben sind, einen Fehler dar. Inhaltsstoffauflistungen können z.B. mit Einleitungen wie "Inhaltsstoffe...", "Ingredients...", „Weitere Inhaltsstoffe…“ oder „Enthält …“ beginnen oder auch ausschließlich eine Nennung bzw. Auflistung von Inhaltsstoffen ohne Einleitung sein.Das Ende der Inhaltsstoffauflistung kennzeichnet sich durch das abschließende Sonderzeichen (falls vorhanden) auf dem Produktbild, welches identisch zum Produktbild erwartet wird. Ist kein abschließendes Sonderzeichen der Inhaltsstoffauflistung auf dem Produktbild vorhanden, stellt das Hinzufügen im Attribut keinen Fehler dar, wird aber kommentiert.Es gibt zwei attributspezifische Ausnahmen, welche als nicht fehlerhafte Sonderzeichenabweichungen kommentiert werden:1) Hinter „Ingredients“ darf im Datensatz ein „:“ eingefügt werden, wenn auf dem Produktbild kein „:“ aufgeführt ist (sowohl „Ingredients …“ als auch „Ingredients:…“ sind dann im Datensatz korrekt). 2) Inhaltsstoffe dürfen voneinander durch Kommata getrennt werden, auch wenn auf dem Produktbild andere Trennzeichen verwendet wurden.Bei weiteren Angaben z.B. Fußnoten hinter der eigentlichen Inhaltsstoffauflistung, werden Sonderzeichenabweichungen tolerant, aber mit Kommentar bewertet.Das Sonderzeichen hinter dem letzten Buchstaben/der letzten Ziffer am Ende des Attributs darf fehlen, ergänzt werden oder abweichen und stellt keine sinnverändernde Sonderzeichen-Abweichung dar und wird auch nicht kommentiert.Es stellt keinen Fehler dar, wenn die Angabe nicht unter Berücksichtigung der korrekten/synchronen Groß-/Kleinschreibung erfolgt, d.h. die Angaben dürfen auch vollständig in Groß- bzw. Kleinbuchstaben gepflegt sein. [GS1 DQX PCO ExpG VN100035] (siehe Beispiel 2). Das betrifft auch das Wort „INCI“, sowohl „INCI als auch „Inci“ ist im Datensatz korrekt.Bei Produkten wie Feuchttüchern oder mit ätherischen Ölen behandelte Windeln, oder auch mit Hautpflegemitteln (Strips) behandelte Rasierer kann eine Angabe „Ingredients“ auf dem Produktbild aufgeführt sein und es steht dem Dateneinsteller frei, die Überschrift gemäß Angabe auf dem Produktbild im Attribut vorangestellt zu hinterlegen.Medizinprodukte Kosmetische Mittel, die eine CE-Kennzeichnung auf dem Produktbild haben, zählen durch diese Kennzeichnung zu Medizinprodukten. Auch bei solchen Produkten ist die Angabe "Ingredients" ähnlich wie bei den oben erwähnten Feuchttüchern im Datensatz optional. Es kann also bei Fehlen der Einleitung im Datensatz trotz Vorliegen auf dem Produktbild tolerant bewertet werden.Bei weiteren Produktarten ohne Überschrift/Einleiteworte (Ingredients, Inhaltsstoffe, Inhaltsstoffangabe oder Inhaltsstoffliste) auf dem Produktbild wird lediglich überprüft, ob die Angabe im Attribut sich auf dem Produktbild finden lässt.Multi-/ KombipacksFolgende Angabemöglichkeiten der Inhaltsstofflisten von Multi-/Kombipacks (z.B. Hautcreme und Lippenbalsam) im Datensatz stellen keinen Fehler dar:Die einzelnen Komponenten synchron zum Produktbild mit # zwischen den Komponenten in einem Feld gepflegt mit hinter „Ingredients“ angefügtem Komponenten-Namen:oder mit vor „Ingredients“ angefügtem Komponenten-NamenDie einzelnen Komponenten synchron zum Produktbild ohne # zwischen den Komponenten in einem Feld gepflegt mit hinter „Ingredients“ angefügtem Komponenten-Namen:oder mit vor „Ingredients“ angefügtem Komponenten-NamenFußnoten/Fußnotenzeichen zu Inhaltsstoffen auf dem Produktbild müssen vollständig im Datensatz gepflegt werden. Das Fußnotenzeichen darf abweichen. Bei Multi-/Kombipacks steht es dem Dateneinsteller frei, Fußnotenauflösungen im Datensatz bei allen Komponenten aufzuführen oder mit Verweisen zu arbeiten, welche auf die einmalig ausgeschriebene Angabe verweisen. Sollten Inhaltsstoffe durch eine besondere Schreibweise z.B. Fettdruck, auf dem Produktbild hervorgehoben sein, sodass diese Schreibweise optisch auf eine Fußnote verweist, ersetzt im Datensatz ein Fußnotenzeichen diese Schreibweise, wie in nachfolgendem Beispiel bei „Alcohol“ dargestellt:Datensatz:Produktbild:Ingredients: Water (Aqua), Alcohol, Glycerin, Lactic Acic, Linalool11aus natürlichen ätherischen Ölen und/oder PflanzenextraktenBio-QualitätInformationen zu Inhaltsstoffen, die nicht durch hervorgehobene Schrift oder Fußnoten zugeordnet werden, sondern z.B. als tabellarische Aufzählung, werden nicht in diesem Attribut erwartet.Ein weiterer tolerierbarer Fall hinsichtlich Fußnoten/Fußnotenzeichen liegt vor, wenn das Fußnotenzeichen in der Inhaltsstoffliste im Datensatz abweichend platziert ist, die Fußnote aber inhaltlich dem richtigen Inhaltsstoff, der aus mindestens zwei Worten zwischen zwei Kommas beschrieben ist, zugeordnet werden kann. |
Korrekte Angabe | Beispiel 1: Reiniger mit einer Inhaltsstoffliste in TabellenformDatensatz:oderProduktbild:Inhaltsstoffe:<5%Nichtionische Tenside, Duftstoffe, LinaloolDie Angaben stimmen mit oder ohne „Inhaltsstoffe“ vorangestellt mit den Inhaltsstoffen des Produktbildes überein.Beispiel 2: Möglichkeiten zur Pflege des Einleitewortes „Ingredients“ mit den Inhaltstoffen und tolerante, separate Bewertung unterschiedlicher Groß-/ Kleinschreibung „Einleitewort“; „Komponentenname“ und „eigentliche Aufzählung der Inhaltsstoffe“Datensatz:oderProduktbild:Das Einleitewort „Ingredients“, bei Multipacks „Komponentennamen“ und die eigentliche Aufzählung der Inhaltsstoffe werden in Bezug auf die Groß-/Kleinschreibung unabhängig voneinander geprüft. Die Bewertung der Groß-/Kleinschreibung der Einleitung und der Komponentennamen ggü. der Auflistung der Inhaltsstoffe in korrekter Groß- / Kleinschreibung oder in kompletter Großschreibung zum Produktbild sind tolerant und separat. |
Mehrangabe | Eine Mehrangabe liegt vor, wenn sich keine korrespondierende Angabe (keine Inhaltsstoffliste / Fußnote) auf dem Produktbild wiederfindet. |
Mehrangabe fehlerhaft | Beispiel 3:Datensatz:Produktbild:Auf dem Produktbild ist keine Inhaltsstoffliste aufgeführt.Die Angabe stellt einen Fehler dar, weil sich auf dem Produktbild keine korrespondierenden Inhaltsstoffe befinden. |
Minderangabe fehlerhaft | Sind weitere Inhaltsstofflisten / Fußnoten zu Inhaltsstoffen auf dem Produktbild z.B. bei Kombiprodukten, vorhanden, welche im Attribut nicht gepflegt sind, wird das Attribut als Fehler bewertet und der Dateneinsteller wird über einen Kommentar auf das Fehlen der Angabe hingewiesen. Ausnahme: Das Fehlen identischer Fußnotenangaben bei mehreren Komponenten wird nicht als Minderangabe bewertet, wenn die Fußnotenangabe einmalig aufgeführt ist und die Fußnoten aller Komponenten richtig darauf verweisen.Hinweis: INCI-Listen von Gratis-Beigaben zum eigentlichen Produkt werden nicht in der Prüferweiterung berücksichtigt.Beispiel 6:Es liegt ein kosmetisches Kombipack bestehend aus Komponente 1 und Komponente 2 vor. Im Datensatz ist die Inhaltsstoffliste der Komponente 1 gepflegt, sodass die Voraussetzung für die erweiterte Sichtprüfung erfüllt ist.DatensatzProduktbildKomponente 1 Ingredients: Komponente 1Ingredients: …Komponente 2Ingredients: …Auf dem Produktbild befindet sich eine weitere Inhaltsstoffliste zur Komponente 2, welche in den Datensatz gepflegt werden kann. Das Fehlen der Inhaltsstoffliste von Komponente 2 stellt einen Fehler dar.Weitere Informationen zur Pflege von Inhaltsstofflisten bei Kombiprodukten siehe „Kombipacks“ in „Hintergrundinformation und Prüfhinweis“. |
Prüfkategorie | definierte Zuordnung; Prüferweiterung |
Zuordnung zugehörige Attribute | Zutaten / Inhaltstoffe auf der Verpackung [M311] |
GPC Klassen
Class Code | Class Title | Class Definition |
---|---|---|
47101500 | Lufterfrischer / Textilerfrischer | - |
47102100 | Geschirrspülmittel | |
47101900 | Oberflächenpflege | - |
47101600 | Reiniger | - |
47102000 | Reinigungsmittel - Sets | - |
47101700 | Wäschepflege | - |
47190100 | Reinigungsmittel / Haushygieneprodukte - Sets | - |
53141100 | Haarpflegeprodukte | - |
53131200 | Bräunungsprodukte | - |
53131400 | Hautpflege - Sets | - |
53131100 | Hautpflegeprodukte | - |
53131300 | Körperreinigung | - |
53181100 | Allgemeine Körperhygiene | - |
53181500 | Mundhygiene | - |
53181200 | Damenhygiene / Stillhygiene | - |
53181700 | Babywindeln/Zubehör | - |
53181600 | Hygieneartikel / Mundhygiene - Sets | - |
53161500 | Aromatherapie | - |
53161400 | Kosmetik / Parfüms / Düfte - Sets | - |
53161000 | Kosmetikprodukte | - |
53161300 | Parfüms / Düfte | - |
53220100 | Schönheit / Körperpflege / Hygieneartikel - Sets | - |
Validierungsregeln
ID | Bedingung | Logik |
---|---|---|
VR000295 | Wenn " Zutaten / Inhaltsstoffe auf der Verpackung [M311] " = "true" ist und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix | dann muss " Zutatenliste / Sprache [M047] " oder " Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174] " gefüllt sein |
VR001079 | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " Verpackungsart [M286] " ungleich "NE" und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix und " Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174] " enthält Spalte LEERZEICHEN "INCI_1" (, oder LEERZEICHEN) und Spalte "INCI_2" LEERZEICHEN gemäß Referenztabelle "78 Warnhinweise" und " Rechtlich vorgeschriebene Produktbezeichnung / Sprache [M261] " oder " Artikelbezeichnung / Sprache [M259] " oder " Artikelkurzbezeichnung / Sprache [M260] " oder " Funktionsbezeichnung / Sprache [M253] " enthält Spalte (!?)"Produkt_1"(!?) und enthält nicht Spalte (!?)"Produkt_2"(!?) gemäß Referenztabelle "78 Warnhinweise" {ci} | dann muss " Zusätzliche verpflichtende Kennzeichnung und Warnhinweise / Sprache [M094] " für gefundene Spalte "INCI_1" und "INCI_2" Spalte (!?)"Warnhinweis"(!?) gemäß Referenztabelle "78 Warnhinweise" enthalten {ci} |
VR001081 | Wenn " Basisartikel [M243] " = "true" und " Non-Food / INCI Inhaltsstoffliste / Sprache [M174] " enthält Duftstoff gemäß Referenztabelle "80 kennz. Duftstoffe" Spalte ()"Bezeichnung"() und " Allergen: Code [M029] " gefüllt ist und " GPC Brick [M317] " entspricht GPC Matrix {ci} | dann muss " Allergen: Code [M029] " für gefundene Spalte "Bezeichnung" gemäß Referenztabelle "80 kennz. Duftstoffe" gleich Spalte "Code" gemäß Referenztabelle "80 kennz. Duftstoffe" und "Grad des Vorkommens [M030]" = "CONTAINS" sein |
ID | Fehlermeldung |
---|
ID | Fehlermeldung |
---|---|
321636 | Bitte überprüfen Sie die Angabe {propertyReference,scope}. Die Angabe von ausschließlich einem Zeichen oder nur Sonderzeichen ist nicht zulässig. |
621151 | Bitte überprüfen Sie die Angabe {propertyReference,scope}. Es ist nur eine Wiederholung erlaubt. |
630504 | Bitte machen Sie eine Angabe zu {propertyReference,scope,noscope}. Regel gilt für Artikel bei denen {isTradeItemAConsumerUnitRef} gleich "true" ist. |
631056 | Please populate {propertyReference,scope,noscope}. Rule applies to items where {isTradeItemAConsumerUnitRef} equals "true". |
ID | Fehlermeldung |
---|
ID | Fehlermeldung |
---|